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Fristen bei Veränderung der Aussenfassade

Dies ist eine Diskussion zu Fristen bei Veränderung der Aussenfassade innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 27.04.2009, 15:24
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Fristen bei Veränderung der Aussenfassade

Hallo,

angenommen, wenn an einem Haus durch einen Eigentümer ohne vorherige Befragung und ohne Zustimmung der anderen Eigentümer die Aussenfassade des Hauses durch ein Loch für eine Dunstabzugshaube mit Deckel verändert wurde, könnte doch ein Eigentümer dieser Veränderung widersprechen.

Frage: Könnte auch ein Miteigentümer einer ETW, die zwei Personen gleichzeitig gehört, dem alleine widersprechen?

Und: Gibt es eine Frist, innerhalb der ein solcher Widerspruch stattfinden muss und falls ja, müsste der widersprechende Eigentümer dann den sofortigen Rückbau der Veränderung fordern oder könnte der widersprechende Eigentümer auch die Forderung des Rückbaus zu einem späteren Zeitpunkt verlangen?

Danke,
dolfin
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  #2 (permalink)  
Alt 28.04.2009, 11:00
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AW: Fristen bei Veränderung der Aussenfassade

Zitat:
Zitat von dolfin
Frage: Könnte auch ein Miteigentümer einer ETW, die zwei Personen gleichzeitig gehört, dem alleine widersprechen? Ja!
Und: Gibt es eine Frist, innerhalb der ein solcher Widerspruch stattfinden muss und falls ja, müsste der widersprechende Eigentümer dann den sofortigen Rückbau der Veränderung fordern oder könnte der widersprechende Eigentümer auch die Forderung des Rückbaus zu einem späteren Zeitpunkt verlangen?
Das sollte unverzüglich erfolgen und zwar über die Hausverwaltung!
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  #3 (permalink)  
Alt 28.04.2009, 14:39
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AW: Fristen bei Veränderung der Aussenfassade

Zitat:
Zitat von schielu
Das sollte unverzüglich erfolgen und zwar über die Hausverwaltung!
Danke. Müsste in einem solchen Fall auch der Rückbau an sich unverzüglich eingefrodert werden oder könnte der Rückbau auch für einen - noch offenen - späteren Termin nur grundsätzlich eingefordert werden? Gibt es hierfür eine Frist?

Danke nochmals,
dolfin
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  #4 (permalink)  
Alt 28.04.2009, 15:01
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AW: Fristen bei Veränderung der Aussenfassade

Zitat:
Zitat von dolfin
Danke. Müsste in einem solchen Fall auch der Rückbau an sich unverzüglich eingefrodert werden
Ja, es gibt keine Frist! Wofür sollte das gut sein?
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