Dies ist eine Diskussion zu Fremde Wiese mähen mit Allgemeinstrom? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Fremde Wiese mähen mit Allgemeinstrom? Um das Haus einer Eigentümergemeinschaft verläuft eine Wiese, die nicht zu dem Gemeinschafteigentum gehört, sondern zu einem Nachbargrundstück und nur an die Grünanlage der Eigentümer der unteren Wohnungen grenzt. Der Besitzer der Wiese kümmert sich nicht um diese und stört sich auch nicht daran, dass der Hausmeister der Gemeinschaft die Wiese regelmässig mäht. Jedoch nutzt der Hausmeister immer den Strom des Gemeinschaftzählers, was die Besitzer der unteren Wohnungen nicht stört, jedoch die Besitzer der oberen Wohnungen. Ist dies rechtens? Oder darf über diese Nutzung in der WEG Versammlung abgestimmt werden? (die Mehrheit bilden die Befürworter) Desweiteren möchten die Besitzer der unteren Wohnungen die Reperatur- und Instandhaltungskosten des Rasenmähers aus der Rücklage der WEG entnehmen, obwohl ein Rasenmäher für die Anlage nicht benötigt wird. Dieser Rasenmäher wurde vor Jahren von einigen Eigentümern aus eigener Kasse bezahlt. Ist auch dieses rechtens? |
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| AW: Fremde Wiese mähen mit Allgemeinstrom? Haben die Eigentümer der unteren Wohnung das Sondernutzungsrecht an der Grünanlage? |
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| AW: Fremde Wiese mähen mit Allgemeinstrom? Die Grünanlage besteht nur aus Blumenbeeten und ist Gemeinschaftseigentum und niemand genießt das Sondernutzungsrecht. Allerdings verfügen die Bewohner der unteren Wohnungen über die Blumenbeete, als seien es die ihren. Bepflanzen es als sei es ihr eigen. Ich möchte nur nocheinmal darauf hinweisen, dass die Wiese, die an die Grünanlage grenzt, einem Nachbarn gehört, der nicht zur WEG gehört. Also ein Nachbargrundstück, dass keine baulichen Trennungen aufweist. Man kann an machen Stellen direkt von den Terrassen diese Wiese betreten. |
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| AW: Fremde Wiese mähen mit Allgemeinstrom? Da es sich um Gemeinschaftseigentum handelt, ist auch die Gemeinschaft für dessen Unterhaltung verantwortlich. Wenn ein Eigentümer die Pflege und Bepflanzung auf eigene Rechnung übernimmt ist es nur zum Vorteil der Gemeinschaft. Auch scheint es sinnvoll, wenn die Gemeinschaft die Pflege der Nachbarwiese mit übernimmt, da ein Wildwuchs dort das Eigentum beeinträchtigen könnte. Das Verfahren kann die Gemeinschaft mit Mehrheitsbeschluss regeln. (§ 21 WEG) |
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