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Frei nach Vereinbarung

Dies ist eine Diskussion zu Frei nach Vereinbarung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 11.05.2010, 21:13
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Frei nach Vereinbarung

Hallo,

die Wohnung des Mieters A soll verkauft werden. Er ist nicht an einem Auszug interessiert.
Was bringt die Aussage "Frei nach Vereinbarung" im Immoblieninserat zum Ausdruck? Dass A freiwillig auszieht?

Gruß und Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 11.05.2010, 21:26
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AW: Frei nach Vereinbarung

Zitat:
Zitat von Himbeere Beitrag anzeigen
Hallo,

die Wohnung des Mieters A soll verkauft werden. Er ist nicht an einem Auszug interessiert.
Was bringt die Aussage "Frei nach Vereinbarung" im Immoblieninserat zum Ausdruck? Dass A freiwillig auszieht?

Gruß und Danke
In ein Inserat kann man schreiben, was man will. Das hat keine rechtliche Bedeutung. Vll will man dem Mieter eine "Abfindung" anbieten wenn dieser auszieht?

Der Käufer tritt in den Mietvertrag ein und kann ggf. dem Mieter z.B. wegen Eigenbedarf unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen - allerdings erst, wenn dieser als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde.
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