Dies ist eine Diskussion zu Fragen zum Grundbucheintrag innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Mutter nimmt mit Sohn und Freundin des Sohnes gemeinsam Kredit für Haus auf. Mutter beleiht ihre Lebensversicherung mit 30.000. Frage: Wie soll sich Freundin des Sohnes absichern? Da Sie auch mit im Kredit steht, hat sie da Recht mit im Grundbuch zu stehen???? Freund meint es reicht wenn nur Mutter im Grundbuch steht, er hat ja somit auch nichts zu verlieren...aber die Freundin??? vertrauen ist gut, aber absicherung ist besser. Im Haus wohnen wird nur Sohn mit Freundin und die Raten werden monatlich auch nur von den beiden gezahlt! Mutter unterstützt nur bei der aufnahme eines Kredites. Vielen Dank für Eure Antworten Tina1982 |
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| AW: Fragen zum Grundbucheintrag die freundin muss, soweit ich weiss, nicht im grundbuch stehen, genausowenig wie der sohn. falls es allerdings auf eine trennung hinauslaufen sollte, würde ihr von dem haus auch nichts zustehen. der freundin bliebe nur übrig den kredit weiter abzubezahlen für ein haus, von dem sie bei einer trennung keinen nutzen hätte. damit auch die freundin abgesichert wäre, müsste man einen zusätzlichen vertrag schließen, in dem geregelt ist, dass sie ihr eingebrachtes geld (also die kreditsumme) wieder zurückerhält. der sohn und die mutter müssten dann ihr kreditvolumen aufstocken um der (ex)freundin das geld zurückzuzahlen. wundert mich dass eine bank das so zulässt. ich gehe jetzt mal davon aus, dass die personen bei der selben bank sind. ansonsten sieht es anders aus: dann wird jede bank verlangen, dass der jeweilige kreditnehmer auch im grundbuch steht. kommt dann darauf an ob die banken damit einverstanden sind und das könnte probleme geben. denn wenn ein schuldner aus irgendeinem grund nicht mehr bezahlen kann, dann darf die bank ja kein halbes haus verkaufen. die andere hälfte würde dann ja noch dem weiter zahlenden gehören. falls diese antwort falsch ist, bitte berichtigen. |
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| AW: Fragen zum Grundbucheintrag Zitat:
Zitat:
Die Bank kann aber das gesamte Haus versteigern lassen. |
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| AW: Fragen zum Grundbucheintrag Zitat:
dann kann doch die bank nicht hergehen und das gesamte haus zwangsversteigern, oder etwa doch?? |
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| AW: Fragen zum Grundbucheintrag Zitat:
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