Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Fragen zum Grundbucheintrag

Dies ist eine Diskussion zu Fragen zum Grundbucheintrag innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.03.2009, 08:14
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 1
Keine Wertung, Tina1982 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tina1982 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tina1982 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tina1982 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tina1982 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tina1982 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tina1982 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tina1982 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tina1982 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tina1982 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Fragen zum Grundbucheintrag

Hallo Zusammen,

Mutter nimmt mit Sohn und Freundin des Sohnes gemeinsam Kredit für Haus auf. Mutter beleiht ihre Lebensversicherung mit 30.000€.

Frage: Wie soll sich Freundin des Sohnes absichern? Da Sie auch mit im Kredit steht, hat sie da Recht mit im Grundbuch zu stehen???? Freund meint es reicht wenn nur Mutter im Grundbuch steht, er hat ja somit auch nichts zu verlieren...aber die Freundin??? vertrauen ist gut, aber absicherung ist besser.

Im Haus wohnen wird nur Sohn mit Freundin und die Raten werden monatlich auch nur von den beiden gezahlt! Mutter unterstützt nur bei der aufnahme eines Kredites.

Vielen Dank für Eure Antworten

Tina1982
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 06.03.2009, 13:03
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 98
Keine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Fragen zum Grundbucheintrag

die freundin muss, soweit ich weiss, nicht im grundbuch stehen, genausowenig wie der sohn.
falls es allerdings auf eine trennung hinauslaufen sollte, würde ihr von dem haus auch nichts zustehen. der freundin bliebe nur übrig den kredit weiter abzubezahlen für ein haus, von dem sie bei einer trennung keinen nutzen hätte.
damit auch die freundin abgesichert wäre, müsste man einen zusätzlichen vertrag schließen, in dem geregelt ist, dass sie ihr eingebrachtes geld (also die kreditsumme) wieder zurückerhält. der sohn und die mutter müssten dann ihr kreditvolumen aufstocken um der (ex)freundin das geld zurückzuzahlen.

wundert mich dass eine bank das so zulässt. ich gehe jetzt mal davon aus, dass die personen bei der selben bank sind.
ansonsten sieht es anders aus: dann wird jede bank verlangen, dass der jeweilige kreditnehmer auch im grundbuch steht. kommt dann darauf an ob die banken damit einverstanden sind und das könnte probleme geben. denn wenn ein schuldner aus irgendeinem grund nicht mehr bezahlen kann, dann darf die bank ja kein halbes haus verkaufen. die andere hälfte würde dann ja noch dem weiter zahlenden gehören.

falls diese antwort falsch ist, bitte berichtigen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 06.03.2009, 21:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.157
97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)  
AW: Fragen zum Grundbucheintrag

Zitat:
Zitat von dartspieler
wundert mich dass eine bank das so zulässt. ich gehe jetzt mal davon aus, dass die personen bei der selben bank sind.
ansonsten sieht es anders aus: dann wird jede bank verlangen, dass der jeweilige kreditnehmer auch im grundbuch steht.
??? Das ist der Bank egal! Da die Forderung der Bank durch die Eintragung im Grundbuch gesichert ist, hat sie ihre Sicherheit und kann diese ggf. auch verwerten (zwangsversteigern). Dabei spielt es keine Rolle, wer als Eigentümer eingetragen ist.


Zitat:
kommt dann darauf an ob die banken damit einverstanden sind und das könnte probleme geben. denn wenn ein schuldner aus irgendeinem grund nicht mehr bezahlen kann, dann darf die bank ja kein halbes haus verkaufen. die andere hälfte würde dann ja noch dem weiter zahlenden gehören.
Es ist richtig, dass die Bank kein Haus verkaufen kann, denn das kann nur der Eigentümer.

Die Bank kann aber das gesamte Haus versteigern lassen.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 09.03.2009, 12:51
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 98
Keine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Fragen zum Grundbucheintrag

Zitat:
Zitat von CruNCCEs ist richtig, dass die Bank kein Haus verkaufen kann, denn das kann nur der Eigentümer.

Die Bank kann aber das [B
gesamte [/B] Haus versteigern lassen.
auch wenn bspw. mutter, sohn und dessen freundin im grundbuch stehen würden??? wir nehmen mal an alle 3 sind im grundbuch eingetragen. mutter und sohn zahlen brav den kredit ab. anfangs auch die freundin. dann kann sie aus irgendeinem grund ihren kredit nicht mehr zurückzahlen. mutter und sohn wollen ihr auch nicht helfen.
dann kann doch die bank nicht hergehen und das gesamte haus zwangsversteigern, oder etwa doch??
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 09.03.2009, 21:01
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.157
97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3157 Beiträge, 220 Bewertungen)  
AW: Fragen zum Grundbucheintrag

Zitat:
Zitat von dartspieler
...dann kann doch die bank nicht hergehen und das gesamte haus zwangsversteigern, oder etwa doch??
Doch das kann sie.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 12:12
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 98
Keine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dartspieler hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Fragen zum Grundbucheintrag

aha... gut zu wissen.
wie sähe es in dem fall mit dem wohnrecht aus?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Grundbucheintrag Insolvenzrecht 30.11.2009 20:49
Grundbucheintrag Erbrecht 28.06.2009 22:51
Grundbucheintrag Erbrecht 07.11.2008 14:23
Grundbucheintrag Baurecht 18.02.2008 17:52
Grundbucheintrag Erbrecht 15.02.2008 16:23





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN