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Fragen zu Beschlussfassung, Stimmenwertung u. Beschlussanfechtung

Dies ist eine Diskussion zu Fragen zu Beschlussfassung, Stimmenwertung u. Beschlussanfechtung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.12.2008, 22:32
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Apr 2007
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Fragen zu Beschlussfassung, Stimmenwertung u. Beschlussanfechtung

Hallo liebes Forum,

ich hab mal wieder mehrere komplexe Fragen, die Beschlussfassung, Anfechtung ect. betrifft. Ich blick da im neuen WEG immer noch nicht ganz durch, wie da die Stimmen zählen und wer da nun gegen wen klagen muß.

Folgende hypothetische Konstellation:

- WEG mit zwei Eigentümern, also 2 Stimmen (43 /57 % MEA)

- strittig ist die Jahresabrechnung 2007, wobei diese korrekt von der professionellen Hausverwaltung
erstellt wurde. Miteigentümer B will sich aber nicht an den Heizkosten beteiligen, da er nicht geheizt
hat und bezeichnet die Abrechnung trotz aller Aufklärung durch den Verwalter als "völlig falsch".

- in der Eigentümerversammlung weigert dieser Miteigentümer sich mit dem Argument "Abrechnung
falsch", einen Beschluss zu fassen und verlässt die Versammlung, welche mangels Beschlussfähigkeit
beendet wird.

- nun folgt die Wiederholungsversammlung , die ja ungeachtet der Höhe der vertretenen Anteile
beschlussfähig ist. Miteigentümer A wird anwesend sein und immer mit JA stimmen, damit die
Abrechnung beschlossen wird.

Folgende Konstellationen sind möglich (bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege!):
  • 1. Miteigentümer B erscheint nicht: positive Beschlussfassung durch Ja-Stimme des anwesenden Miteigentümer A
  • 2. Miteigentümer B erscheint, weigert sich aber, abzustimmen (also keine Enthaltung oder Nein-Stimme, sondern gar keine Stimmabgabe): positive Beschlussfassung durch Ja-Stimme des anwesenden Miteigentümer A ---> oder haben wir hier dann einen sog. "Nicht-Beschluss" ???
  • 3. Miteigentümer B erscheint, stimmt mit NEIN ---> Negativ-Beschluss?
  • 4. Miteigentümer B erscheint, enthält sich der Stimme ---> wie zählt diese Enthaltung? Als Nein-Stimme? Oder gar nicht? Ist der Beschluss durch eine Ja-Stimme von A positiv?

Welches rechtliche Vorgehen (wer klagt gegen wen, Anfechtung oder was ist der "Inhalt der Klage"?) muß A wählen, um einen positiven Beschluss zu bekommen

bei
  • Nicht-Beschluß
  • Negativ-Beschluss

Es wäre wirklich super, wenn sich jemand damit auskennt und mir das erklären könnte!!!

Vielen herzlichen Dank von der Bösen Nachbarin
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Alt 10.01.2009, 20:14
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AW: Fragen zu Beschlussfassung, Stimmenwertung u. Beschlussanfechtung

Hallo,

wie lautet die Beschlussvorlage?
Ein Negativbeschluß wäre ein Beschluß der nicht gefasst würde.
Wenn B erscheint und mit Nein abstimmt und die Beschlußvorlage wäre
..die Abrechnung 2007 soll genehmigt werden...
dann ist das ein Negativbeschluß.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.01.2009, 20:27
Boardneuling
 
Registriert seit: Jun 2007
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AW: Fragen zu Beschlussfassung, Stimmenwertung u. Beschlussanfechtung

Im Übrigen kann ein Verlassen der Versammlung nicht zu einer Beschlußunfähigkeit führen.

1. Ja das Ding gilt als beschlossen.
2. wie 1.
3. Richtig, je nah Beschlußvorlage.
4. Wie 1.
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