Dies ist eine Diskussion zu frage zu klausel in teilungsvertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| frage zu klausel in teilungsvertrag "...kann nur mit zustimmung aller eigentümer veräussert werden...zustimmung kann nur aus wichtigem grund verweigert werde..." C versucht nun unterschriften von A und B zu bekommen, die belegen, das A und B auf ihr vorkaufsrecht verzichten und einem verkauf an dritte zustimmen. mal angenommen, A und B verweigern die zustimmung ohne wichtige gründe ( zumindest hält C die gründe für nicht wichtig ), wie kann C erreichen das A und B dem verkauf zustimmen ?? was sind wichtige gründe die A und B anführen können ??? vielen dank im vorraus für eure antworten... |
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| AW: frage zu klausel in teilungsvertrag C könnte zum Beispiel mit einer Zwangsversteigerung drohen, bei der oft ein niedrigerer Verkaufserlös erzielt wird, als bei einem "ordentlichen" Verkauf. Das könnte A und B überzeugen. Wichtige Gründe für einen Widerspruch von A und B wären zum Beispiel eine geplante Renovierung des Hauses, der der Kaufinteressent widersprochen habe oder die dieser verlangen würde. Möglich wäre auch eine Veränderung des Wohnraums durch Gewerbeausübung. Eine geplante Vermietung wäre für A und B sicherlich auch ein wichtiger Grund.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: frage zu klausel in teilungsvertrag Zitat:
Eine Zwangsversteigerung kommt nicht in Frage, da C Alleineigentümer des Wohnungseigentums eine Miteigentumsatneil von 2/6 ist. |
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| AW: frage zu klausel in teilungsvertrag CruNCC hat recht, ich habe mich verlesen, sorry.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: frage zu klausel in teilungsvertrag also bleibt C am ende nur der gang zum rechtsanwalt um gegen A und B gerichtlich vorgehen zu können ? C kann sein recht auf veräusserung im grunde nur einklagen ?? |
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