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frage zu klausel in teilungsvertrag

Dies ist eine Diskussion zu frage zu klausel in teilungsvertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 01.09.2007, 22:02
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frage zu klausel in teilungsvertrag

A, B und C kaufen gemeinsam ein 3-familienhaus, welches von ihnen sieben jahre lang mehr oder weniger ohne streitigkeiten bewohnt wird. nun "verkrachen" sich A und B mit C, welcher nun vor hat sein sondereigentum in höhe von 2/6 zu verkaufen. in der teilungserklärung ist folgender zusatz enthalten :

"...kann nur mit zustimmung aller eigentümer veräussert werden...zustimmung kann nur aus wichtigem grund verweigert werde..."

C versucht nun unterschriften von A und B zu bekommen, die belegen, das A und B auf ihr vorkaufsrecht verzichten und einem verkauf an dritte zustimmen.

mal angenommen, A und B verweigern die zustimmung ohne wichtige gründe ( zumindest hält C die gründe für nicht wichtig ), wie kann C erreichen das A und B dem verkauf zustimmen ??

was sind wichtige gründe die A und B anführen können ???

vielen dank im vorraus für eure antworten...
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  #2 (permalink)  
Alt 01.09.2007, 22:35
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AW: frage zu klausel in teilungsvertrag

C könnte zum Beispiel mit einer Zwangsversteigerung drohen, bei der oft ein niedrigerer Verkaufserlös erzielt wird, als bei einem "ordentlichen" Verkauf. Das könnte A und B überzeugen.

Wichtige Gründe für einen Widerspruch von A und B wären zum Beispiel eine geplante Renovierung des Hauses, der der Kaufinteressent widersprochen habe oder die dieser verlangen würde. Möglich wäre auch eine Veränderung des Wohnraums durch Gewerbeausübung.

Eine geplante Vermietung wäre für A und B sicherlich auch ein wichtiger Grund.
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Alt 02.09.2007, 00:15
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AW: frage zu klausel in teilungsvertrag

Zitat:
Zitat von Humungus
C könnte zum Beispiel mit einer Zwangsversteigerung drohen, bei der oft ein niedrigerer Verkaufserlös erzielt wird, als bei einem "ordentlichen" Verkauf. Das könnte A und B überzeugen.
Hier handelt es sich Wohnungseigentum und C benötig zum Verkauf die Zustimmung von A und B!
Eine Zwangsversteigerung kommt nicht in Frage, da C Alleineigentümer des Wohnungseigentums eine Miteigentumsatneil von 2/6 ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 02.09.2007, 06:39
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AW: frage zu klausel in teilungsvertrag

CruNCC hat recht, ich habe mich verlesen, sorry.
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  #5 (permalink)  
Alt 02.09.2007, 11:19
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AW: frage zu klausel in teilungsvertrag

also bleibt C am ende nur der gang zum rechtsanwalt um gegen A und B gerichtlich vorgehen zu können ?

C kann sein recht auf veräusserung im grunde nur einklagen ??
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  #6 (permalink)  
Alt 02.09.2007, 12:26
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AW: frage zu klausel in teilungsvertrag

Würde das ganze mit einem Notar besprechen. Dieser setzt den KV auf (wenn Käufer vorhanden) und holt die Zustimmungen ein.
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