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formfehler bei grundstückskauf

Dies ist eine Diskussion zu formfehler bei grundstückskauf innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 10.03.2010, 12:13
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formfehler bei grundstückskauf

hallo miteinander, sitz nun seit längerer zeit an meiner hausarbeit und zerbrech mir bei einem thema den kopf. und zwar....

Mal angenommen der Verkäufer V möchte sein grundstück zu geld machen und findent auch direkt seinen Nachbarn K als Käufer. Diese vereinbaren noch am gleichen abend einen Kaufpreis von 180000 € und PER HANDSCHLAG wird der Vertrag besiegelt. Ein notartermin wurde für die nächste woche angesetzt.
Am nächstens morgen fragt der V seine frau F was sie den von dem vertrag hält,worauf sie erwidert das sie den K überhaupt nich leiden kann. V ist ihrer meinung , und sagt zudem das der andere nachbar N doch viel netter sei, welcher auch am grundstück interessiert sei. V lässt den Notartermin absagen und verkauft dem N das grundstück für die selbe summe. eine notarielle beurkundung erfolgt noch am gleichen abend.

die frage ist nun , welche ansprüche und rechte hat K ?

hier bei mir gibt es 2 grüppchen , die einen halten sich an den genauen gesetzteswortlaut, aus dem folgt ''keine norm eingehalten=kein kaufvertrag'' . Die anderen hingegen sagen , es könnte eine heilung stattgefunden haben nach § 242, da V sich auf sein eigens durch ihn herbeigeführten formfehler beruft. wer von dennen hat recht???

ein paar gute antworten wären hilfreich , danke schon ma im voraus
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Alt 10.03.2010, 12:34
Boardneuling
 
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AW: formfehler bei grundstückskauf

§311b I S1 : Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung.

§125: Ein Rechtsgeschäft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig.

Ich seh da keinen Spielraum für Rechte des K, außer vielleicht §311 II...
Die "Notbremse" 242 sollte man hier glaube ich nicht ziehen, denn K war genauso einverstanden mit der vorläufigen Handschlagabmachung, wenn ich das richtig gedeutet habe, also kein Rechtsmissbrauch seitens V.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.03.2010, 12:39
V.I.P.
 
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AW: formfehler bei grundstückskauf

Ein KV ist erst rechtswirksam, wenn er notariell geschlossen wurde. Bis dahin kann jeder der Beteiligten seine Meinung ändern, wie er will!
Warum schreibst Du alles klein? Machst Du das auch bei der Beantwortung der Hausarbeit.
Es erschwert das Lesen ungemein!
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