Dies ist eine Diskussion zu Flurkarte und Grundbuch, was ist rechtsverbindlich? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Flurkarte und Grundbuch, was ist rechtsverbindlich? Folgender Sachverhalt: A kauft ein Grundstück von B. B hatte,solange er da wohnt, Nachbarn C ca. 20qm einer zweiten Einfahrt zur Nutzung überlassen. Darüber gibt es keine Verträge, soweit A weiss, sondern dies geschah mündlich. Jetzt ist C der Meinung, das diese 20qm C gehören,als sogenanntes Gewohnheitsrecht. C hatte vor diese Einfahrt auch ein Tor mit 2 Pfeilern gebaut. Auf der aktuellsten Flurkarte und im Grundbuch sind die Eintragungen so, wie der eigentliche Ursprung ist. Also die 20qm gehören zu A. Meine Frage ist, wer ist der rechtsmäßige Eigentümer des Grundstücks, ist die Flurkarte und das Grundbuch ausschlaggebend oder gibt es in solchem Fall ein Gewohnheitsrecht? Im Grundbuch gibt es zu II keine Eintragungen. Was wäre wenn auf einmal doch ein Vertrag auftauchen würde? Ich bedanke mich für eure Antworten Mit freundlichen Grüßen |
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| AW: Flurkarte und Grundbuch, was ist rechtsverbindlich? Solange grundbuchlich nichts eingetragen ist, gehört die Zufahrt A. Ein sog, Gwewohnheitsrecht gibt es in diesem Falle nicht, das käme ja einer Enteignung gleich. Selbst wenn ein Vertrag zwischen B und C existieren würde, wäre der - da nicht notariell - hinfällig, da B ja nun nicht mehr Eigentümer des Grundstücks ist und damit als Vertragspartner ausscheidet. |
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| AW: Flurkarte und Grundbuch, was ist rechtsverbindlich? Danke für Eure Antworten. Ein Notwegerecht würde nicht bestehen, da C noch über 2 separate Eingänge b.z.w. Einfahrten verfügt. Jetzt hätte ich noch eine Frage. Da kein Grenzstein mehr ersichtlich ist, muss ja der genaue Abstand neu vermessen werden. Wer muss die Kosten dafür tragen? Denn selber messen wird ja in so einem Fall nicht genau. Einen schönen Arbeitstag mfg |
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