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Finazierungsverzögerung - Fristverlängerung schriftlich abklären?

Dies ist eine Diskussion zu Finazierungsverzögerung - Fristverlängerung schriftlich abklären? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.07.2011, 16:32
Forum-Interessierte(r)
 
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Question Finazierungsverzögerung - Fristverlängerung schriftlich abklären?

Bei der Finanzierung eines Hauses kommt es zu einer Verzögerung. Der Käufer informiert den Verkäufer schon vor Fristablauf darüber, dass es zu einer maximal zweiwöchigen Verzögerung kommen könnte. Der Verkäufer sagt aber eine Fristverlängerung auf unbestimmte Zeit zu, solange er auf dem Laufenden gehalten wird. Es versichert mehrfach, es komme ihm nicht auf eine Woche an, aber natürlich soll trotzdem so schnell wie möglich gezahlt werden. Alle anderen Rechungen sind bereits beglichen, es fehlt nur noch der reine Kaufpreis des Hauses.

Sollte sich der Käufer dies schriftlich bestätigen lassen?
Muss dafür ein Anwalt oder Notar eingeschaltet werden oder reicht eine formlose Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, die beide unterschreiben?
Wer muss in einem solchen Fall noch informiert werden außer dem Verkäufer?
Und wäre das Angebot an den Verkäufer, das vorhandene Eigenkapital schon mal vorab zu zahlen, zulässig - oder eher unklug?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 10:44
V.I.P.
 
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AW: Finazierungsverzögerung - Fristverlängerung schriftlich abklären?

Ein kurzes Bestätigungsschreiben des V genügt! Sonst muss niemand informiert werden. Wenn die Finanzierung geseichert ist, kann eine Teilzahlung (des noch übrigen Eigenkapitals)erfolgen. Eine Übergabe des Hauses wird aber nur nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises gemacht.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #3 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 12:56
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AW: Finazierungsverzögerung - Fristverlängerung schriftlich abklären?

Herzlichzen Dank!
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hauskauf, käufer, verkäufer, zahlungsaufschub, zahlungsverzug

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