Dies ist eine Diskussion zu Finazierungsverzögerung - Fristverlängerung schriftlich abklären? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Sollte sich der Käufer dies schriftlich bestätigen lassen? Muss dafür ein Anwalt oder Notar eingeschaltet werden oder reicht eine formlose Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, die beide unterschreiben? Wer muss in einem solchen Fall noch informiert werden außer dem Verkäufer? Und wäre das Angebot an den Verkäufer, das vorhandene Eigenkapital schon mal vorab zu zahlen, zulässig - oder eher unklug? |
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| AW: Finazierungsverzögerung - Fristverlängerung schriftlich abklären? Ein kurzes Bestätigungsschreiben des V genügt! Sonst muss niemand informiert werden. Wenn die Finanzierung geseichert ist, kann eine Teilzahlung (des noch übrigen Eigenkapitals)erfolgen. Eine Übergabe des Hauses wird aber nur nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises gemacht.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| hauskauf, käufer, verkäufer, zahlungsaufschub, zahlungsverzug |
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