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Fiktiver Fall, Immobilienkauf

Dies ist eine Diskussion zu Fiktiver Fall, Immobilienkauf innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.10.2008, 16:03
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Fiktiver Fall, Immobilienkauf

Hallo Allerseits,
folgende Frage stellt sich mir bei nachfolgend genanntem Fall.

Herr P. möchte von Frau H. ein Objekt zum Preis x kaufen.
Sie vereinbaren (um Notarkosten etc. zu sparen) nur den Betrag y (<x) beim Notar anzugeben.
Dies geschieht auch.
Beim Erreichen des Zahlungsziels teilt Herr P. mit, dass er überhaupt nichts zahle und das Objekt auch nicht mehr haben wolle.

Wie ist die Rechtslage?

Nichtigkeit wegen Teilnichtigkeit (notarielle Beurkundung beim Immboilienkauf erforderlich, jedoch nur über Betrag y geschlossen)?

PS: Dass es strenggenommen für Frau P. vermutlich unmöglich ist, den mündl. Vertrag zu beweisen weiß ich selbst, es geht lediglich um die Rechtlage.

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 22.10.2008, 16:37
V.I.P.
 
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AW: Fiktiver Fall, Immobilienkauf

Zitat:
Zitat von Melwodie
Dies geschieht auch.
Das ist Steuerbetrug und der Vertrag ist (schwebend) unwirksam!
Zitat:
Wie ist die Rechtslage?
Siehe oben! Es gibt demnach keinen Vertrag der einzuhalten wäre!
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  #3 (permalink)  
Alt 22.10.2008, 17:00
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AW: Fiktiver Fall, Immobilienkauf

Das heißt, ebenfalls der Vertrag der beim Notar unterzeichnet wurde ist, da er ja vorher als Teilgeschäft zum Zwecke des Betruges mündlich vereinbart wurde, unwirksam und das gesamte (un)rechtsgeschäft ist nichtig?
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  #4 (permalink)  
Alt 22.10.2008, 17:05
V.I.P.
 
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AW: Fiktiver Fall, Immobilienkauf

Zitat:
Zitat von Melwodie
Das heißt, ebenfalls der Vertrag der beim Notar unterzeichnet wurde ist, da er ja vorher als Teilgeschäft zum Zwecke des Betruges mündlich vereinbart wurde, unwirksam und das gesamte (un)rechtsgeschäft ist nichtig?
Nicht ebenfalls sondern gerade der! Andere Grundstückskaufverträge gibt es sowieso nicht!
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  #5 (permalink)  
Alt 22.10.2008, 17:11
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AW: Fiktiver Fall, Immobilienkauf

Vielen Dank!

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