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fiktion einer forderung § 1138 BGB

Dies ist eine Diskussion zu fiktion einer forderung § 1138 BGB innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 22.04.2009, 10:49
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fiktion einer forderung § 1138 BGB

hallo allerseits,

angenommen der s bekommt von g ein darlehen. dieses wird durch eine hypothek am grundstück des e gesichert. kurz nachdem der s die forderung des g beglichen hat (also das darlehen zurückzahlt) tritt der g die forderung gegen den s an den b ab.

klar ist, dass im verhältnis b gegen einrede aus § 362 I entgegensteht, da s die forderung beglichen hat.
doch war der b in bezug auf das bestehen der hypothek, sowie der forderung gutgläubig kann er mittels der fiktion einer forderung aus § 1138, 892 I BGB eine einredefreie hypothek erwerben. somit wäre der b inhaber einer hypothek auf das grundstück des e.

bis dahin ist alles klar, ich frage mich nur was der e für möglichkeiten hat. da die forderung durch s beglichen wurde, wäre es doch unbillig, wenn der b gegen e eine anspruch aus § 1147 geltend machen könnte.

danke schonmal an alle die mir weiterhelfen können bzw. es versuchen,
gruß der mobbi

Geändert von mobby (22.04.2009 um 11:32 Uhr).
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