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Feuchtigkeitsschaden an Wohnung durch Beschluss Eigentümerversammlung

Dies ist eine Diskussion zu Feuchtigkeitsschaden an Wohnung durch Beschluss Eigentümerversammlung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.08.2009, 21:21
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Angry Feuchtigkeitsschaden an Wohnung durch Beschluss Eigentümerversammlung

Hallo,
vielleicht bin ich ja hier richtig mit meiner Frage:

Mal angenommen Vermieter V würde eine noch vermietete Wohnung gehören, die er nun verkaufen will, da die Mieter M ausziehen. In den letzten Jahren gab es mehrere Probleme mit den Miteigentümer des Hauses.
Es handelt sich um eine Hochparterre-Wohnung, die noch zusätzlich zwei Räume im Keller hat mit direktem Zugang aus der Wohnung. Der eine Kellerraum ist ein zusätzliches Bad, das man mit einem kleinen Fenster belüften kann und der andere hat kein Fenster. Meiner Mutter gehört eine noch vermietete Wohnung, die sie nun verkaufen will, da die Mieter ausziehen. In den letzten Jahren gab es mehrere Probleme mit den Miteigentümer des Hauses. V hätte in beiden Kellerräumen Ventilatoren einbauen lassen, damit erst gar keine Feuchtigkeitsschäden entstehen können. Und zwar würde die Luft von den Ventilatoren in den Schornstein abziehen. Die Miteigentümer des Hauses hätten sich dann aber von den Gerüchen die nach oben gezogen wären gestört gefühlt. In einer Eigentümerversammlung wäre dann beschlossen worden, dass die Ventilatoren ausgebaut werden müssten. V hätte sich damals aber leider nicht darum kümmern können aus privaten Gründen und hätte nur seinen Verwalter geschickt. Also wären die Ventilatoren laut Eigentümerversammlung auf V's Kosten ausgebaut worden.
Nun wäre aber ca 1 Jahr nach Ausbau der Ventilatoren Feuchtigkeit und sogar Schimmel in dem Kellerraum ohne Fenster.

Meine Fragen sind jetzt:
1. Könnte V die Ventilatoren wieder einbauen lassen? Vielleicht sogar auf Kosten der Miteigentümer? Schließlich wird ja der Wert der Wohnung extrem gemindert, wenn da deswegen Schimmel ist?
2. Wie ist das mit der Beseitigung des Schimmels? Wenn das fachgerecht gemacht wird, müsste der Vermieter das dann beim Verkauf der Wohnung angegeben?

Vielen Dank für alle Antworten schon mal im Voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 01.09.2009, 12:53
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AW: Feuchtigkeitsschaden an Wohnung durch Beschluss Eigentümerversammlung

[QUOTE=*Marlies*]
Zitat:
1. Könnte V die Ventilatoren wieder einbauen lassen? Vielleicht sogar auf Kosten der Miteigentümer? Schließlich wird ja der Wert der Wohnung extrem gemindert, wenn da deswegen Schimmel ist?
Nein! Ohne Zustimmung der Gemeinschaft darf er Gemeinschaftseigentum nicht benutzen!

Zitat:
2. Wie ist das mit der Beseitigung des Schimmels? Wenn das fachgerecht gemacht wird, müsste der Vermieter das dann beim Verkauf der Wohnung angegeben?
Er sollte es tun!
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  #3 (permalink)  
Alt 01.09.2009, 13:38
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AW: Feuchtigkeitsschaden an Wohnung durch Beschluss Eigentümerversammlung

Zitat:
Ohne Zustimmung der Gemeinschaft darf er Gemeinschaftseigentum nicht benutzen!
Benutzen schon, nur eben keine Umbaumaßnahmen vornehmen (lassen).
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  #4 (permalink)  
Alt 01.09.2009, 14:26
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AW: Feuchtigkeitsschaden an Wohnung durch Beschluss Eigentümerversammlung

Zitat:
Zitat von marcdsl
Benutzen schon
NEIN, nicht zu anderen als den vorgegebenen Zwecken! Entlüftung ist keine zweckbestimmte Kaminnutzung!!
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