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Feuchtigkeitsschaden an Haus nach Vertragsabschluss,vor Übergabe Rechte und Pflichten

Dies ist eine Diskussion zu Feuchtigkeitsschaden an Haus nach Vertragsabschluss,vor Übergabe Rechte und Pflichten innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.07.2009, 23:22
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Feuchtigkeitsschaden an Haus nach Vertragsabschluss,vor Übergabe Rechte und Pflichten

Hallo zusammen,

mich würde mal eine juristiche Betrachtung von folgendem Sachverhalt interessieren:

Ein Käufer K kauft eine Immobilie von einem Verkäufer V. Der Vertrag sei schon unterschrieben und notariell beurkundet. Der Vertrag enthalte die üblichen Klauseln wie "gekauft wie gesehen", Verkürzung der Verjährung auf Sachmängel die erst nach Besichtungung sichtbar wurden auf drei Monate etc.
Die Übergabe der Rechten und Pflichten an den Käufer K sei noch nicht erfolgt, die Bezahlung der Immobile sei noch nicht erfolgt.
Nun sei dem Käufer K nach längeren Regenfällen aufgefallen (sei bei Besichtigung noch nicht sichtbar gewesen):
a.) Feuchtigkeit hinter Fussbodenleiste und Tapete
b.) Wasser im Keller
c.) Feuchte Stellen an Kellerwänden, Farbe teilweiseaufgeplatz aufgrund eintretender Feuchtigkeit

Vertrag enthalte keine Bemerkungen zu Feuchtigkeit, mündliche Fragen von K an V bzgl. Auftreten von Feuchtigkeit und Schimmel seien im Vorfeld der Vertragsgestaltung verneint worden.

Welche Möglichkeiten hätte K jetzt?
Rücktritt vom Vertrag?
Minderung des Kaufpreises?
Schadensersatz?
Nachbesserung?

Mit freundlichen Grüßen
Ollej
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  #2 (permalink)  
Alt 13.07.2009, 12:14
V.I.P.
 
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AW: Feuchtigkeitsschaden an Haus nach Vertragsabschluss,vor Übergabe Rechte und Pflichten

Wesentlich erscheint mir ob diese Umstände dem Verkäufer bekannt waren. Jedenfalls hat er für Verschlechterung bis zur Übergabe einzustehen.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.07.2009, 09:54
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AW: Feuchtigkeitsschaden an Haus nach Vertragsabschluss,vor Übergabe Rechte und Pflic

Dem Verkäufer waren laut Vormieter wohl leichte Feuchtigkeitsprobleme an einigen Wänden bekannt, aber nicht in diesem Umfang wie jetzt aufgetreten.

Da diese Schäden aber vor Übergabe von Rechten und Pflichten aufetretten sind, sollte die Beseitigung der Schäden und Ursachen doch in der Verantwortung des Verkäufers und nicht des Käufers liegen?
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