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Fehlerhafte Jahresabrechnung durch Verwalter

Dies ist eine Diskussion zu Fehlerhafte Jahresabrechnung durch Verwalter innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.03.2010, 16:46
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Fehlerhafte Jahresabrechnung durch Verwalter

Hallo,
ich habe eine Frage zur Verwalterabrechnung. Die Wohnungseigentümergemeinschaft
verfügte über Wertpapiere in Höhe von € 60.843, die 2003 fällig wurden und zur
Auszahlung kamen. In der Jahresabrechnung wurden lediglich die Zinsen, nicht
aber der Eingang dieser Wertpapiere ausgewiesen. Ebenso wurden die WP nicht
den Rücklagen zugeführt. Anzeige gegen den Verwalter wurde eingestellt, allerding
mit dem Hinweis: Zivilrechtliche Ansprüche werden dadurch nicht berührt.
Dies wurde der WEG vorenthalten. Meine Frage nun: Kann mir jemand sagen
ob Ansprüche gegen den Verwalter aus dem Jahre 2004 verjährt sind?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 14:35
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AW: Fehlerhafte Jahresabrechnung durch Verwalter

Die Verjährung betrug drei Jahre!
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  #3 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 16:41
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AW: Fehlerhafte Jahresabrechnung durch Verwalter

Zitat:
Zitat von schielu
Die Verjährung betrug drei Jahre!
Danke schielu für die schnelle Antwort. Ich hatte schon vermutet, dass die
Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt. Allerdings hatte ich vor einiger Zeit gelesen,
dass ein Verwalter unter Umständen auch über die übliche Frist hinaus haften
muss. Leider finde ich diesen Artikel nicht mehr.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.03.2010, 21:28
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AW: Fehlerhafte Jahresabrechnung durch Verwalter

Zitat:
Zitat von jamo17
Danke schielu für die schnelle Antwort. Ich hatte schon vermutet, dass die
Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt. Allerdings hatte ich vor einiger Zeit gelesen,
dass ein Verwalter unter Umständen auch über die übliche Frist hinaus haften
muss. Leider finde ich diesen Artikel nicht mehr.
Danke für die schnelle Antwort. Ich hatte schon vermutet, dass die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt. Allerdings
hatte ich vor einiger Zeit gelesen, dass ein Verwalter unter Umständen auch über die übliche Frist hinaus haften
muss. Leider finde ich diesen Artikel nicht mehr.
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