
22.10.2011, 09:12
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| Fehler bei Immobilienaufteilung Mal angenommen ein Gebäudekomplex wurde vor etlichen Jahren in mehrere Eiegntumsanteile aufgeteilt. Jahrzehnte später, nachdem alle Eiegntumsanteile bereits verkauft sind, kommt heraus, dass bei der Aufteilung Fehler gemacht worden sind. Die Flurstücksgranzen stimmen nicht mit den Eigentumsverhältnissen überein. Ein Eigentumsanteil wurde volständig vergessen und taucht in keinem Kaufvertrag auf.
Um die damaligen Fehler zu beheben, wird für diese Räume ein neuer Eigentumsanteil gebildet. Dieser befindet sich tatsächlich im Haus des Eigentümers B, wird aber von Eigentümer A genutzt. Das Geschäft des Eigentümers A erstreckt sich bis ins Nachbarhaus des Eigentümers B und ist nur von dort zugängig.
Weder A noch B ist im Grundbuch als Eigentümer der Räume eingetragen. Wer hat Anspruch auf die Räume? Falls Eigentümer B Anspruch hat, muss er Eigentümer B (einen Teil) auszahlen und kann er rückwirkend Miete verlangen?
Geändert von becuwe61 (22.10.2011 um 12:20 Uhr).
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