Dies ist eine Diskussion zu Fehlende Sterbeurkunde einer im Grundbuch eingetragenen Person innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Der Verkauf eines Wohnhauses soll abgewickelt werden. Im notariellen Vertrag befindet sich ein Passus, in dem steht, dass die noch im Grundbuch als ehemalige Eigentümerin und Nutznießerin einer der acht Wohnungen im Haus eingetragene Frau, vor dem Inkrafttreten des Vertrages im Grundbuch gelöscht werden muss/soll. Die eingetragene Person (ehemalige Besitzerin des Eigentums) wurde vor 116 Jahren geboren und sowohl ihr Todestag als auch der Ort, an dem sie starb, sind unbekannt. Der Vertrag kann nicht wirksam werden, weil die Klausel nicht erfüllt wird. Was kann die Verkäuferin tun, damit der Verkauf dennoch abgewickelt wird? Gibt es ein Gesetz, nach dem eine Person ab eines bestimmten Alters, sagen wir 110 Jahren, nicht mehr als vermutlich lebend betrachtet wird, so dass in diesem Fall die Sterbeurkunde nicht unbedingt beigebracht werden müsste? Wäre für einen Rat und eine Auskunft sehr dankbar. Falls jemand zufällig weiß, ob es ein zentrales Sterberegister in Deutschland gibt, wo alle Todesfälle der letzten 50 Jahre erfasst werden, wäre ich auch da für einen Hinweis äußerst dankbar. |
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| AW: Fehlende Sterbeurkunde einer im Grundbuch eingetragenen Person Sorry, aber es gibt kein zentrales Sterberegister. Evtl. könnte eine amtliche Bekanntmachung (Aushang) die Sterbeurkunde ersetzen? Das müsste der Notar wissen. Handelt es sich um ein Recht, das in Abt. II des Grundbuchs eingetragen wurde? Der Vertrag kann trotzdem "abgewickelt" werden. Die Eintragung müsste allerdings bestehen bleiben, bis alle Voraussetzungen der Löschung vorliegen. |
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