Dies ist eine Diskussion zu Falsches Baujahr Hauskauf innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Familie B kauft sich ein Haus über einen Makler, mit der Angabe Baujahr 1960. Nach dem Einzug stellt die Familie fest das Teile des Hauses (ein Teil des Kellers und das Erdgeschoß )vom Baujahr 1934 ist. der Rest des Hauses von 1967! Familie B. möchte eine Rückabwicklung des Kaufvertrages!!! Verkäufer hat bereits zugegeben, dass ein "paar Mauern" von 34 sind. Welche Rechte hat der Käufer? |
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| AW: Falsches Baujahr Hauskauf Das Baujahr eines Hauses ist meiner Meinung nach kein wesentliches Merkmal eines Hauses. Vielmehr kommt es auf den Renovierungszustand an. Fraglich ist auch, ob dies nur eine Aussage des Maklers oder ein Bestandteil des Kaufvertrages war. So ganz aus dem Gefühl heraus, würde ich hier einen Grund für eine Rückabwicklung ablehnen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Falsches Baujahr Hauskauf Was steht denn hierüber in dem notariellen Kaufvertrag? |
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| AW: Falsches Baujahr Hauskauf Zitat:
Das Haus wird verkauft wie es besichtigt wurde! Das Exposé eines Maklers und seine Erklärungen zum Verkaufsgegenstand enthalten grundsätzlich keine Zusicherungen des Verkäufers und sind diesem grundsätzlich nicht zuzurechnen. Abgesehen davon, dass das Haus 1967 offensichtlich total saniert wurde, kann das als Baujahr gelten! Einem Verlangen nach Rückabwicklung wird wohl kaum stattgegeben Warum ist diese Frage zwei mal gepostet? |
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| AW: Falsches Baujahr Hauskauf Leider enthält der Kaufvertrag keine Angabe über das Baujahr. das Baujahr 1960 wurde in 2 Anzeigen und im Expose erwähnt. es handelt sich um Baujahr 1934 bzw. 1967 wurde an das ursprüngliche haus angebaut und aufgestockt. |
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| AW: Falsches Baujahr Hauskauf Da hierüber nichts im Kaufvertrag steht, ist eine Rückabwicklung nicht möglich. Eine Rückabwicklung ist nur nach den im Kaufvertrag festgelegten Gründen möglich. Das ist halt die Vertragsfreiheit! |
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| AW: Falsches Baujahr Hauskauf Zitat:
Ist denn ein Rücktrittsrecht im KV vereinbart worden? |
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| AW: Falsches Baujahr Hauskauf Nein Rücktrittsrecht wurde nicht vereinbart! Der Anwalt der Familie B. möchte dennoch auf Rückabwicklung erzwingen mit der Begründung es liege ein Sachmangel vor. Es wurde eine Eigenschaft (Baujahr 1960) zugesichert (laut expose), welche nicht erfüllt ist. ist das realistisch? wann kann man von arglistiger Täuschung sprechen? |
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| AW: Falsches Baujahr Hauskauf Der Verkäufer behauptet er hätte nie behauptet das Haus wäre von 1960. Der Makler hätte genau gewußt es würde sich um ein um 1936 erbautes und 1967 erweitertes Haus handeln. Man hätte ihm gesagt das haus könnte man so verkaufen. Kann man den Makler nicht zur Verantwortung ziehen? Der Makler hatte das Haus bereits vor 10 Jahren schon mal verkauft. |
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| AW: Falsches Baujahr Hauskauf Das Exposé eines Maklers und seine Erklärungen zum Verkaufsgegenstand enthalten grundsätzlich keine Zusicherungen des Verkäufers und sind diesem grundsätzlich nicht zuzurechnen. OLG Hamm vom 08.06.2000, Aktenzeichen: 22 U 172/99 |
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