
27.04.2006, 10:00
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| falsche Teilungserklärung Mal angenommen, dass Wohnungen verkauft wurden, jedoch die dazugehörigen Keller nicht mit dem tatsächlichen Aufteilungsplan übereinstimmten, dass heißt die Teilungserklärung ist nicht korrekt. Im Einzelfall hätte zwar ein betroffener Eigentümer einen Keller laut Aufteilungsplan gehabt, aber dieser war bereits durch einen anderen Eigentümer belegt worden. Da bereits vorher von einem damaligen Mieter im Gemeinschaftseigentum selbst ein Keller errichtet wurde, wurde dem betroffenen Eigentümer vorgeschlagen diesen Keller zu nutzen. Es wurde auf der Eigentümerversammlung beschlossen dieses Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum umzuwandeln und die Teilungserklärung entsprechend zu ändern. Gemäß des Beschlusses erklärte sich der Notar bereit, dies aus Kulanzgründen ohne die Berechnung von Gebühren zu regeln. Mittlerweile sind 8 Jahre vergangen und eine geänderte Teilungserklärung liegt nicht vor. Nach dieser langen Zeit erhielt der Eigentümer von der Hausverwaltung die Mitteilung, dass er doch einen anderen Notar vorschlagen sollte auf der nächsten Eigentümerversammlung, der endlich eine neue Teilungserklärung vorlegt. Welche Möglichkeiten/Rechte hat dieser Eigentümer? Die notwendige Zustimmung zur Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum haben alle Eigentümer erteilt, nur die notwendigen Arbeiten des Notars stehen aus. Wie sieht es aus, wenn der Eigentümer seine Wohnung verkaufen möchte, obwohl die Teilungserklärung nicht korrekt ist? |