Dies ist eine Diskussion zu Falsche Preisangabe im Exposé innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Falsche Preisangabe im Exposé Folgender Fall: Ein Makler bietet ein Haus mit einem Grundstück über 1000 qm zur Summe von 160.000 Euro an. Es finden sich Käufer, die stark an der Immobilie interessiert sind. Sie leiten alles in die Wege, um ihr derzeitiges Haus zu verkaufen. Nun stellt sich heraus, dass der Makler sich im Expose getäuscht hat. Und zwar will der Besitzer die Immobilie nicht mit 1000 qm Grundstück verkaufen, sondern nur mit 700. Die Immobilie kann zwar mit 1000 qm Grundstück erworben werden, aber nicht zum - im Expose angegebenen - Preis von 160.00 Euro, sondern 170.000 Euro! Der Fehler des Maklers lag darin, dass er nicht mit dem Immobilienbesitzer selber gesprochen hat, sondern mit deren Eltern!! Und die Eltern haben halt wohl die falsche Preis- bzw. Grundstücksgrößenangabe gemacht. Wie ist die Rechtslage? Hinweis: Der potentielle Käufer hat noch nichts unterschrieben, möchte aber gerne auf dem ursprünglichen Angebot, das schriftlich vorliegt, bestehen! Es ist nichts vermerkt darüber, dass die Angaben im Expose auf den Angaben der jetzigen Immobilienbesitzer beruhen o. ä.! Danke im Voraus. Krötilla |
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| AW: Falsche Preisangabe im Exposé Zitat:
Wer soll haften? Der Makler hat die ihm vorliegenden Informationen korrekt weitergegeben, der Verkäufer die korrekte Information dem Interessenten erteilt, lediglich die Eltern haben einen Irrtum begangen. Dass hier wahrscheinlich wegen der VIelzahl der Interessenten der Preis erhöht wurde wird schlecht zu verhindern sein.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Falsche Preisangabe im Exposé Zitat:
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| AW: Falsche Preisangabe im Exposé OK, danke. Aber Makler sollten vielleicht mit dem EIGENTÜRMER einer Immobilie sprechen, bevor sie diese zum Verkauf anbieten. |
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| AW: Falsche Preisangabe im Exposé Man steckt nicht drin, warum dies nicht geschehen ist. Oder mal spitzer: man wird kaum nachweisen können, dass dies nicht vorher geschehen ist...
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Falsche Preisangabe im Exposé Selbst wenn das beweisbar wäre,: welche Rechte will der potenzielle Käufer denn geltend machen? |
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| AW: Falsche Preisangabe im Exposé Zitat:
Es ist "beweisbar", weil die beiden Makler das selber in einer Besprechung mit dem Interessenten und seiner Frau geäußert haben. Aber ich denke ich vermute richtig, dass sich daduch rechtlich nichts ändert...? |
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| AW: Falsche Preisangabe im Exposé Zitat:
für immobiliengeschäfte hat die gesetzgeberin notarielle beurkundung vorgeschrieben. dh. ohne dem (notrariellem vertrag) ist gar nichts rechtsverbindlich. |
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| AW: Falsche Preisangabe im Exposé Zitat:
Sonderbar finde ich es auf der einen Seite schon... Aber gut, Recht ist Recht und die Erklärungen sind ja auch verständlich. (Dass der Makler sich den Ruf so versauen würde, steht auf einem anderen Blatt). Aber diese Interessenten, die es wirklich gibt, werden sich vermutlich mit dem Makler/jetzigen Immo-Besitzer "gütlich einigen" ;-). Gruss Kröti |
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| AW: Falsche Preisangabe im Exposé Ich glaube nicht, dass der Makler absichtlich falsche Angaben im Expose dulden kann. http://lexetius.com/2000,2061 Zitat:
http://www.finanztip.de/recht/bank/b...zr20278-95.htm (BGH, Urteil vom 12.06.1997 - Az: III ZR 278/95, Leitsatz 1).
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