Dies ist eine Diskussion zu Falsche Erschliessungkostenangaben von der Stadt innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Falsche Erschliessungkostenangaben von der Stadt Familie Mustermann kauft Anfang 2009 ein Haus mit Eckgundstück und für dieses sind die Erschliessungkosten noch nicht abgerechnet. Lt. notarieller Anfrage Anfang 2009 bei der Stadt werden 6.600,- für Strasse X bzw. 5.900,- Euro für Strasse Y geschätzt. Lt. Schreiben der Stadt kann "Die endgültige Höhe der Erschliessungsbeiträge für das o.g. Grundstück derzeit nicht benannt werden." Familie Mustermann lässt daher 12.000,- Euro auf ein Notaranderkonto gehen das vom Kaufvertrag einbehalten wurde. Dann erfolgt die Abrechnung der Stadt für Strasse Y in Höhe von 11.800,- Euro für die Erschliessung. In dem Bescheid werden drei Strassennamen genannt. Familie Mustermann geht also davon aus das damit alles erledigt ist. Jetzt erfährt Familie Mustermann das die Strasse X noch gar nicht damit abgerechnet war und vermutlich nochmal 6000,- bis 10.000,- Euro fällig werden. (Die Stadt rechnet noch.) ![]() Wenn Familie Mustermann von der Stadt vernünftige Zahlen bekommen hätte, dann hätte Familie Mustermann natürlich das Notaranderkonto höher gesetzt. Familie Mustermann überlegt jetzt in dem Fall die Stadt zu verklagen. Schliesslich hat sie sich in dem einen Bescheid schon um 5.900,- Euro "verrechnet". 1. Deckt so einen Fall die private Rechtsschutz der Familie Mustermann ? 2. Aussicht auf Erfolg, weil ja lt. Stadt alles "unverbindlich" war und 3. Der erste Bescheid ja schon bezahlt und irrig von Familie Mustermann nicht angefochten wurde, sprich wenn sich die Zahlen für Strasse X im Rahmen des "Auskunftsschreiben" bewegen wird die Stadt oder ein Richter zu Recht auf einen Einspruch gegen den ersten Bescheid verweisen. |
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