Dies ist eine Diskussion zu falsche Eigentümerprotokolle innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| falsche Eigentümerprotokolle Nun würde K beim durchlesen der Eigentümerversammlungsprotokolle feststellen, dass es bereits einen einstimmigen Beschluss gegeben hat, der besagen würde, dass mit der Kellerdecke angefangen wird. Darüber wäre K natürlich sehr unglücklich und bei einem Gespräch mit V und anderen Eigentümern würde sich rausstellen, dass es gar keine Abstimmung zu diesem Thema gegeben hat. Die Verwalterin (Wohnung im EG), die die Protokolle nie an die Eigentümer weiter reicht, hätte dies einfach in dem Protokoll eingefügt. Wie sollte K und auch V nun weiter vorgehen, damit beide auf der sicheren Seite sind und es wegen dieser Unstimmigkeit nun doch nicht zu einem Kaufvertrag kommt. |
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| AW: falsche Eigentümerprotokolle Zitat:
Da stellt sich zunächst die Frage, warum die Eigentümer offenbar nie Einsicht in die Protokolle genommen haben und gegebenenfalls (nicht) gefasste Beschlüsse angefochten haben. Simit gilt erst einmal das, was in den Protokollen steht. Es empfliehlt sich, auch die vom Verwalter zwingend zu führende Beschlusssammlung einzusehen. Im Übrigen: spielt es für den Kaufentscheid die entscheidende Rolle, ob zunächst die Dachboden- oder die Kellerdecke gedämmt wird?
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: falsche Eigentümerprotokolle Nun, die Eigentümer wären halt sehr gutgläubig. Auch wenn eine Beschlußsammlung seit 2007 Pflicht ist, hätte der Verwalter es bis jetzt versäumt diese anzulegen. Daher wäre die Entscheidung, was als erstes gedämmt wird, relativ egal. Sondern es ginge eher darum, nicht später auf irgendwelche Abmachungen etc zu stoßen, die irgendwann mal fälschlicherweise in einem Protokoll festgehalten wurden. |
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| AW: falsche Eigentümerprotokolle Zitat:
Ist der als Verwalter tätige Eigentümer richtig als "Verwalter" bestellt (also mit Vertrag etc.) oder handelt es sich um eine definitive Selbstverwaltung durch die Eigentümer innerhalb derer dieser Eigentümer nur gewisse Aufgaben übernommen hat?
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: falsche Eigentümerprotokolle Der Verwalter wurde bei der letzten Eigentümerversammlung erneut für die nächsten drei Jahre gewählt und erhält ein Entgeld. |
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| AW: falsche Eigentümerprotokolle Hallo Lektora75, wer außer dem Verwalter hat denn die Protokolle unterzeichnet? Siehe § 24 WEG: (6) Über die in der Versammlung gefaßten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem Wohnungseigentümer und, falls ein Verwaltungsbeirat bestellt ist, auch von dessen Vorsitzenden oder seinem Vertreter zu unterschreiben. Jeder Wohnungseigentümer ist berechtigt, die Niederschriften einzusehen. MfG, Wohni |
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