Dies ist eine Diskussion zu Falsche Angaben im Kaufvertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Falsche Angaben im Kaufvertrag Person A kauft Eigentumswohnung und eine dazu gehörige Garage. Das ganze Bauobjekt (Mehrfamilienhaus und geplante 17 Garagen) wurden in 100.000 Teile aufgeteilt. In einem vorläufigen Kaufvertrag wird die Garage mit 1.500 Anteilen angegeben. Lt. Teilungserklärung erhält jede der 17 Garagen 1.500 Anteile des Gesamtobjekts, also alles korrekt. Von den geplanten 17 Garagen werden jedoch nur 16 Stück von der Stadt genehmigt und somit auch gebaut. Beim Notar unterzeichnet Person A einen Kaufvertrag, indem die Garage nicht mehr mit 1.500 Anteilen angegeben wird, sondern mit 3.000 Anteilen. Darauf wird Person A nicht gesondert hingewiesen und es fällt ihm auch erst später auf. Die zusätzlich hinzugekommenen 1.500 Anteile sind die der Garage, die ja nie gebaut wurde. Person A bekommt auf Nachfrage beim Bauträger vom selbigen die Aussage, dass dem letzten Käufer die fehlenden 1.500 Anteile aufgeschlagen werden. Und dies sei so korrekt. Person A zahlt nun für eine zusätzliche Garage (die er gar nicht besitzt) Grundsteuer und Anteile für Hausmeisterarbeiten und Rücklagen. Ist dies rechtens? Welche Möglichkeiten hat Person A nun? Vielen Dank im Voraus!!! |
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| AW: Falsche Angaben im Kaufvertrag Richtig ist das so wohl nicht ganz. Allerdings wurde es unterschrieben...! Der zuständige Notar wäre wohl der beste Ansprechpartner. Allerdings erhöht sich dadurch der Anteil des Garageneigentümers am Gesamtgrundstück entsprechend. |
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| AW: Falsche Angaben im Kaufvertrag Laut diesem Notar, bzw. einer seiner Kollegen ist dies so alles korrekt. Dann hätte Person A ja auch anspruch auf eine Doppelgarage, oder? Im Vertrag steht ja dann 3.000 Anteile von 100.000. Dies entspräche einer Fläche von zwei Garagen. Oder eben alle Kaufverträge und Grundbucheinträge von Käufern mit Garage müssten geändert werden. Sehe ich das richtig? |
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| AW: Falsche Angaben im Kaufvertrag Zitat:
Nein! Der Eigentumsanteil für den ist entsprechend höher. (schrieb ich bereits.) Maßgeblich ist die Teilungserklärung! |
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| AW: Falsche Angaben im Kaufvertrag Hat der Käufer denn einen höheren Preis gezahlt als ursprünglich vereinbart?
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Falsche Angaben im Kaufvertrag Zitat:
Jedoch zahlt er nun mehr für die Grundsteuer und den Anteil des Hausmeisters und Rücklagen für die Garagen, da er ja lt. Teilungserklärung einen Anteil von zwei Garagen (3.000 statt 1.500) im Vertrag stehen hat. |
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| AW: Falsche Angaben im Kaufvertrag Zitat:
Wenn der Käufer partout diese Fläche nicht haben will, Schenkung an die Gemeinschaft (kostet natürlich auch Grundbuchgebühren). Läßt sich die Fläche möglicherweise für die Gemeinschaft nutzen? Aufstellung eines genehmigungsfreien Garten-/Gerätehäuschens zB. für Hausmeisterutensilien? Dann z.B. an die Gemeinschaft vermieten etc.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Falsche Angaben im Kaufvertrag Zitat:
Die Fläche, auf der die 17. Garage gebaut werden sollte, ist zu einem Stellplatz geworden und auch verkauft. Jedoch sind Stellplätze in der Teilungserklärung nicht berücksichtgt, also 0/100.000tel Anteile. Das ist ja gerade die Unstimmigkeit. |
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| AW: Falsche Angaben im Kaufvertrag Kann es sein, dass die Stellplätze nicht als Sondereigentum (wie die Garagen) ausgewiesen sind sondern als Sondernutzungsrecht? Wie dem auch sei, der betroffene Garageneigentümer hat ein größeres Stück vom "Gesamtkuchen", vermutlich auch mehr Stimmrechte und auch höhere Kostenbeteiligung. Sollte die Anlage vernichtet werden, steht ihm auch ein höherer Geldanteil zu. Sondereigentumsanteile richten sich nicht unbedingt nach der Größe der Anteile. Sie werden in der Teilungserklärung festgehalten. Will sagen: eine 50m"-Einheit kann durchaus einen höhern Abteil haben als eine mit 100 m". Das ist alles eine Vereinbarungssache = Teilungserklärung- |
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| AW: Falsche Angaben im Kaufvertrag Zitat:
Es kann aber -nach dem letzten Post von @vespa76- etwas nicht stimmen: Zitat:
__________________ Gruß Klaus |
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