Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Falsche Angaben im Kaufvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Falsche Angaben im Kaufvertrag innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.05.2011, 10:31
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 8
Keine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Falsche Angaben im Kaufvertrag

Es besteht folgender Sachverhalt:

Person A kauft Eigentumswohnung und eine dazu gehörige Garage.
Das ganze Bauobjekt (Mehrfamilienhaus und geplante 17 Garagen) wurden in 100.000 Teile aufgeteilt.
In einem vorläufigen Kaufvertrag wird die Garage mit 1.500 Anteilen angegeben.
Lt. Teilungserklärung erhält jede der 17 Garagen 1.500 Anteile des Gesamtobjekts, also alles korrekt.
Von den geplanten 17 Garagen werden jedoch nur 16 Stück von der Stadt genehmigt und somit auch gebaut.
Beim Notar unterzeichnet Person A einen Kaufvertrag, indem die Garage nicht mehr mit 1.500 Anteilen angegeben wird, sondern mit 3.000 Anteilen. Darauf wird Person A nicht gesondert hingewiesen und es fällt ihm auch erst später auf.
Die zusätzlich hinzugekommenen 1.500 Anteile sind die der Garage, die ja nie gebaut wurde.
Person A bekommt auf Nachfrage beim Bauträger vom selbigen die Aussage, dass dem letzten Käufer die fehlenden 1.500 Anteile aufgeschlagen werden. Und dies sei so korrekt.
Person A zahlt nun für eine zusätzliche Garage (die er gar nicht besitzt) Grundsteuer und Anteile für Hausmeisterarbeiten und Rücklagen.
Ist dies rechtens? Welche Möglichkeiten hat Person A nun?

Vielen Dank im Voraus!!!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.05.2011, 10:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Falsche Angaben im Kaufvertrag

Richtig ist das so wohl nicht ganz. Allerdings wurde es unterschrieben...!
Der zuständige Notar wäre wohl der beste Ansprechpartner.
Allerdings erhöht sich dadurch der Anteil des Garageneigentümers am Gesamtgrundstück entsprechend.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.05.2011, 11:35
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 8
Keine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Falsche Angaben im Kaufvertrag

Laut diesem Notar, bzw. einer seiner Kollegen ist dies so alles korrekt.
Dann hätte Person A ja auch anspruch auf eine Doppelgarage, oder?
Im Vertrag steht ja dann 3.000 Anteile von 100.000. Dies entspräche einer Fläche von zwei Garagen. Oder eben alle Kaufverträge und Grundbucheinträge von Käufern mit Garage müssten geändert werden. Sehe ich das richtig?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 11.05.2011, 11:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Falsche Angaben im Kaufvertrag

Zitat:
Zitat von vespa76 Beitrag anzeigen
Laut diesem Notar, bzw. einer seiner Kollegen ist dies so alles korrekt.
Besser wird es hier wohl niemand wissen!
Zitat:
Dann hätte Person A ja auch anspruch auf eine Doppelgarage, oder?
Im Vertrag steht ja dann 3.000 Anteile von 100.000. Dies entspräche einer Fläche von zwei Garagen. Oder eben alle Kaufverträge und Grundbucheinträge von Käufern mit Garage müssten geändert werden. Sehe ich das richtig?
Nein! Der Eigentumsanteil für den ist entsprechend höher. (schrieb ich bereits.) Maßgeblich ist die Teilungserklärung!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 11.05.2011, 16:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2008
Ort: München
Alter: 57
Beiträge: 1.635
99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)  
AW: Falsche Angaben im Kaufvertrag

Hat der Käufer denn einen höheren Preis gezahlt als ursprünglich vereinbart?
__________________
Gruß

Klaus
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 12.05.2011, 12:44
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 8
Keine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Falsche Angaben im Kaufvertrag

Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
Hat der Käufer denn einen höheren Preis gezahlt als ursprünglich vereinbart?
nein, er hat den vorher angegebenen Betrag bezahlt.
Jedoch zahlt er nun mehr für die Grundsteuer und den Anteil des Hausmeisters und Rücklagen für die Garagen, da er ja lt. Teilungserklärung einen Anteil von zwei Garagen (3.000 statt 1.500) im Vertrag stehen hat.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 12.05.2011, 13:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2008
Ort: München
Alter: 57
Beiträge: 1.635
99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)  
AW: Falsche Angaben im Kaufvertrag

Zitat:
Zitat von vespa76 Beitrag anzeigen
nein, er hat den vorher angegebenen Betrag bezahlt.
Jedoch zahlt er nun mehr für die Grundsteuer und den Anteil des Hausmeisters und Rücklagen für die Garagen, da er ja lt. Teilungserklärung einen Anteil von zwei Garagen (3.000 statt 1.500) im Vertrag stehen hat.
Pragmatischer Ansatz: Der Käufer ist also sozusagen "unentgeltlich" zu Grundbesitz gekommen. Ist ja auf den ersten Blick auch nicht das Schlechteste. Stellt sich die Frage, ob der Käufer mit diesem "Grund und Boden" etwas anfangen kann. Das läßt sich aus der Ferne natürlich nicht beurteilen. Ich denke mal, dass die zusätzliche Kostenbelastung über Grundsteuer und HMK eher zu vernachlässigen sein dürfte.

Wenn der Käufer partout diese Fläche nicht haben will, Schenkung an die Gemeinschaft (kostet natürlich auch Grundbuchgebühren). Läßt sich die Fläche möglicherweise für die Gemeinschaft nutzen? Aufstellung eines genehmigungsfreien Garten-/Gerätehäuschens zB. für Hausmeisterutensilien? Dann z.B. an die Gemeinschaft vermieten etc.
__________________
Gruß

Klaus
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 12.05.2011, 20:11
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 8
Keine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, vespa76 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Falsche Angaben im Kaufvertrag

Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
Pragmatischer Ansatz: Der Käufer ist also sozusagen "unentgeltlich" zu Grundbesitz gekommen.
Dem ist ja leider nicht so. seine Garage, die gleich groß ist wie alle, wurde anstatt mit 1.500/100.000tel mit 3.000/100.000tel im Kaufvertrag angegeben.
Die Fläche, auf der die 17. Garage gebaut werden sollte, ist zu einem Stellplatz geworden und auch verkauft.
Jedoch sind Stellplätze in der Teilungserklärung nicht berücksichtgt, also 0/100.000tel Anteile.
Das ist ja gerade die Unstimmigkeit.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 13.05.2011, 11:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Falsche Angaben im Kaufvertrag

Kann es sein, dass die Stellplätze nicht als Sondereigentum (wie die Garagen) ausgewiesen sind sondern als Sondernutzungsrecht?
Wie dem auch sei, der betroffene Garageneigentümer hat ein größeres Stück vom "Gesamtkuchen", vermutlich auch mehr Stimmrechte und auch höhere Kostenbeteiligung. Sollte die Anlage vernichtet werden, steht ihm auch ein höherer Geldanteil zu. Sondereigentumsanteile richten sich nicht unbedingt nach der Größe der Anteile. Sie werden in der Teilungserklärung festgehalten.
Will sagen: eine 50m"-Einheit kann durchaus einen höhern Abteil haben als eine mit 100 m". Das ist alles eine Vereinbarungssache = Teilungserklärung-
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 13.05.2011, 11:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2008
Ort: München
Alter: 57
Beiträge: 1.635
99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)  
AW: Falsche Angaben im Kaufvertrag

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Sondereigentumsanteile richten sich nicht unbedingt nach der Größe der Anteile. Sie werden in der Teilungserklärung festgehalten.
Will sagen: eine 50m"-Einheit kann durchaus einen höhern Abteil haben als eine mit 100 m". Das ist alles eine Vereinbarungssache = Teilungserklärung-
Sorry, aber da komm ich nicht mehr mit...


Es kann aber -nach dem letzten Post von @vespa76- etwas nicht stimmen:

Zitat:
Zitat von vespa76
Dem ist ja leider nicht so. seine Garage, die gleich groß ist wie alle, wurde anstatt mit 1.500/100.000tel mit 3.000/100.000tel im Kaufvertrag angegeben.
Die Fläche, auf der die 17. Garage gebaut werden sollte, ist zu einem Stellplatz geworden und auch verkauft.
Jedoch sind Stellplätze in der Teilungserklärung nicht berücksichtgt, also 0/100.000tel Anteile.
Das ist ja gerade die Unstimmigkeit.
Die Grundfläche kann nicht dem einen Eigentümer zugeschlagen werden und andererseits anderweitig "verkauft" werden. Aufgrund der Änderung der Baugenehmigung durch die Gemeinde muss in diesem Fall die Teilungserklärung geändert werden, in der es künftig m.E. in etwa so heissen müsste: "16 Garagen sowie 1 Stellplatz zu je 1500/100000 Miteigentumsanteilen". Deshalb behält sich ein Bauträger im Kaufvertrag in der Regel ja vor, die Teilungserklärung ändern zu können. Jedenfalls kann es so wie @vespa76 es in seinem letzten Posting (s.o) geschildert hat, nicht sein. Off-Topic: wo hat der Notar denn da hingesehen?
__________________
Gruß

Klaus
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Falsche Angaben Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 23.08.2010 15:17
Falsche Angaben Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 10.05.2010 14:27
schwarzfahren - falsche angaben - angaben bekannt? Strafrecht / Strafprozeßrecht 25.11.2009 13:41
Falsche Angaben Strafrecht / Strafprozeßrecht 19.08.2008 10:50
falsche angaben Asyl- und Ausländerrecht 21.07.2007 18:41





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN