Dies ist eine Diskussion zu Falsche Angaben durch Makler innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Falsche Angaben durch Makler Ein Käufer (K) interessiert sich für ein Wohneigentum (Reihenhaus) der im gut bekannten Internetportal geworben ist. Unter anderem, steht dort "neues Dach 20xx". K macht sich ein Papierusdruck davon. K nimmt mit dem Makler (M) Kontakt auf, besichtigt das Haus (mehrmals), einigt sich mit dem Verkäufer (V) ums Preis. Während die gesamte Geschichte, verweisen M und V mehrmals mündlich über Vorhandensein des neuen Flachdaches (was natürlich dem Preis erheblich beeinflüsst). Kurz vor Notartermin verlangt K eine Kopie der Garantie für den Dacharbeiten. Es wurde versprochen dieses beim Notartermin vorzulegen. Beim Notar wurde keine Garantie vorgelegt. M erklärt (mündlich, und Privat mit K ohne weitere Zeugen) die Arbeiten seien schwarz durchgeführt, versichert aber dass die Durchgeführt waren - V arbeitet im Hausbau. K verlangt eine Kürzung des Preises um €x.000 um evtl. Arbeiten/Nachbesserungen die jetzt nicht unter Garantie stattfinden können zu decken. V gibt nich nach, M nimmt daher selber die Kürzung in Kauf. Neuer Maklerprovision wird vor der Lesung im Vertrag eingetragen ("€xx.xxx" anstatt "xx,x%"). Im Vertrag steht nichts zur Dach, aber doch der üblichen Satz zur nichtkenntnis des V versteckter Mängel. Einige Monate nach der Übergabe muss K Dachdecker einholen wegen vermutliche Frostschaden. Dachdecker repariert der neubeschädigte Stelle und gibt bekannt dass Dach insgesamt baldigst zu ersetzen ist. Keine Spur von wesentlichen Arbeiten in den letzten x Jahren sind vorhanden, ebensowenig austausch/Sanierung im Jahr 20xx. Einige ganz theoretische Fragen zur Rechtslage. Verjährung ist kein Thema. 1. Hat K anspruch (gegen V und/oder M (möglich hat V erheblichen Finanzproblemen/ist schwer zu finden/im Ausland) auf Schadenersatz (Kostenbeteiligung an den notwendigen Sanierungsarbeiten)? Oder sollte K eine Inspektion des "neuen" Daches durch Fachpersonal vor dem Kauf verlangt haben? 2. Wie Hilfreich ist der Beweismittel der angenommene Täuschung (Ausdruck der Internetseite mit Werbung für das Haus), im Falle dass M/V im Zivilprozeß bestreiten den mündlichen Angaben zur Dach gemacht zu haben? 3. Haben M oder V sich wegen Betruges strafbar gemacht? |
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| AW: Falsche Angaben durch Makler Wohl kaum und keinesfalls der Makler, der gibt nur weiter, was ihm der Verkäufer gesagt hat. Nachdem deswegen ein Preisnachlass erfolgte, besteht sowieso kein Anspruch mehr! |
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| AW: Falsche Angaben durch Makler Warum sollte sich der Makler nicht auch des Betrugs schuldig machen können? (im Allgemeinen gemeint). Wenn der Verkäufer ihm eine Information mitteilt, die unbedingt verschwiegen werden soll, so hat sich ein Makler, der ja auch Verträge abschließen kann, auch strafbar gemacht. Oder war dein "keinesfalls" nur auf diesen Fall bezogen?
__________________ Verhandlung ist die Macht der Überzeugung. |
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| AW: Falsche Angaben durch Makler Strafrecht greift hier sowieso nicht, bestenfalls Schadensersatzrecht! Ein Makler haftet nicht, soweit er erkennbar Informationen der Verkäufer weitergibt. Der Makler ist nicht verpflichtet - sofern nicht besondere Anhaltspunkte für ihn zur Überprüfung gegeben sind -, ihm vom Verkäufer gemachte Angaben, die er im Exposé weitergibt, nachzuprüfen. Der Maklerkunde muß deshalb einerseits, wenn Angaben für ihn von besonderer Bedeutung sind, den Makler mit der Überprüfung beauftragen und ihn darauf hinweisen, daß diese Umstände für ihn bedeutsam sind. Erst dann, wenn der Makler diesem Überprüfungsauftrag nicht bzw. nicht ordnungsgemäß nachkommt, kommen Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung in Frage. |
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| AW: Falsche Angaben durch Makler Nehmen wir an der Preisnachlaß bezieht sich ausschließlich über nichtvorhandensein der Garantie für renoviertes Dach. M sagte die Arbeiten waren gemacht, aber ohne Gewähr (weil von V bar bezahlt). Also, wenn etawas am neuen Dach platzt, muß K das bezahlen, statt Dachdecker der falsches Arbeit geliefert hat. Wenn das Dach gar nicht renoviert wurde, haben M und V getäuscht. Der Preisnachlaß (wenn auch nicht beweisbar weil mündlich ausgehandelt) wäre aber offensichtlich ein Stutzpunkt für M im Streitfall. Die Fragen sind über beides Haftung von M/V und mögliche Strafbares handeln von M/V. |
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| AW: Falsche Angaben durch Makler Nochmal: Strafbarkeit ist nicht gegeben! Der Makler kann nichts für die Zusagen des V! Verkauft wird üblicherweise unter Ausschluss der Gewährleistung! Das Thema lag bei Vertragsschluss "auf dem Tisch". Es gab deswegen eine Preisreduktion! Wäre dem V nachzuweisen, dass die Arbeiten wirklich nicht durchgeführt waren, könnte evtl. Schadensersatzanspruch gegen V gegeben sein. Allerdings unterliegt auch Schwarzarbeit der Gewährleistung. |
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| AW: Falsche Angaben durch Makler na, da bin ich aber nicht deiner meinung. sofern der v gewußt hat, dass das dach gar nicht, wie behauptet, "neu gemacht" wurde, is das betrug. dann kann man wohl von ausgehen, dass das bentuzt wurde um einen höheren preis zu kriegen. die tatsache des preisnachlasses hat ja nix damit zu tun, dass das dach nicht neu is, sondern blos, weil er keine rechnungen beibringen konnte. es war ja keinesfalls ein nachlass, weil das dach nun doch nicht neu wäre... ob das allerdings bewiesen werden kann, was genau er nun gesagt hat und was genau er damit gemeint hat.... ich mein, wenn er gesagt hat: dach is neu gemacht... damit kann sehr viel gemeint sein, möglicherweise heißt das, dass neue teerpappe drauf gekommen is oder es heißt, dass es komplett erneuert mit neuer isolierung und so weiter.... der makler hat damit nix zu tun, der kann ja nicht wissen, ob ein dach neu gemacht wurde, der verlässt sich ja auch die angaben des v. |
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| AW: Falsche Angaben durch Makler Zeiten hat's richtig. Beweisbar (inwiefern gedruckte Internetseite als Beweis ausreicht) ist es dass M behauptet, Haus hat neues Dach. (Was auch immer das bedeutet.). Beweisbar: Haus hat kein neues Dach. Heisst - überhaupt keine nennenswerte Arbeiten in den letzten vielen Jahren. Tatsache aber nicht beweisbar: Behauptung mündlich mehrmals von beides M und V wiederholt. Beweisbar (emails): Anforderung des K um Garantie, sorgfältig geschriebene Antwort von M dass Garantien am übergabetermin an K zu übergeben sind. Tatsache aber nicht beweisbar: Angabe von M dass Dach schwarz gearbeitet war deshalb keine Garantie. Tatsache aber nicht beweisbar: Vereinbarung zwischen M und K über Minderung der Malkerprovision wegen abwesenheit der Garantie. Anspruch auf Schadenersatz ist natürlich mehr von Interesse (wenn auch gemindert um Preisnachlass sowie x Jahren abnutzung). Ein Verzicht auf eine Strafanzeige könnte auch M helfen zum richtigen Entscheidung bzgl. Schadenersatz rechtzeitig und ohne Gerichts/Anwaltskosten usw. zu bringen. |
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| AW: Falsche Angaben durch Makler Nur mal eine Frage: woher nimmt der Käufer eigentlich die Meinung eine Dachreparatur beinhalte irgendeine Garantie? |
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| AW: Falsche Angaben durch Makler K findet das etwas irrelevant. Alles kann schief gehen, aber die Garantie mag in solchen fällen hilfreich sein. Und hält der garantierende Dachdecker nicht ein dann bestellt man anderer Dachdecker und klagt erster Dachdecker für die Rechnung an. Schluss. Naturlich geht das nur wenn 1. Dachdecker noch solvent ist, aber man kann sich nicht gegen alles versichern. |
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