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Fallrohr auf Tiefgaragenstellplatz beschädigt, wer haftet

Dies ist eine Diskussion zu Fallrohr auf Tiefgaragenstellplatz beschädigt, wer haftet innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.06.2009, 15:26
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Fallrohr auf Tiefgaragenstellplatz beschädigt, wer haftet

Hallo,
wie könnte man folgenden Fall beurteilen?
Jemand besitzt in einem größeren Appartmenthaus eine Wohnung mit einem dazugehörigen Tiefgaragenstellplatz. Das Haus steht in einem Kurgebiet, fast alle Wohnungen werden an Kurgäste vermietet. An der Wand eines Stellplatzes befindet sich ein Fallohr. Dieses wurde angefahren. Ein Verursacher bei den Feriengästen lässt sich im Nachhinein nicht finden. Vielleicht war es auch ein Falschparker oder ist beim Rangieren eines anderen Gastes beschädigt worden. Würde hier in jedem Falle der Besitzer des Stellplatzes haften müssen?
Gruß
Günter
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  #2 (permalink)  
Alt 30.06.2009, 16:19
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AW: Fallrohr auf Tiefgaragenstellplatz beschädigt, wer haftet

Zitat:
Zitat von Günter Schmidt
Würde hier in jedem Falle der Besitzer des Stellplatzes haften müssen?
Nein, das Fallrohr ist Gemeinschaftseigentum! Wenn der Verursacher nicht festzustellen ist, kann auch kein Dritter zum Schadensersatz herangezogen werden!
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  #3 (permalink)  
Alt 02.07.2009, 10:30
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AW: Fallrohr auf Tiefgaragenstellplatz beschädigt, wer haftet

Besten Dank für die sehr hilfreiche Antwort
Gruß
Günter
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