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Fallbeispiel: Alter Beschluss in Hauseigentümergemeinschaft

Dies ist eine Diskussion zu Fallbeispiel: Alter Beschluss in Hauseigentümergemeinschaft innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 11.11.2008, 20:01
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Fallbeispiel: Alter Beschluss in Hauseigentümergemeinschaft

Hallo zusammen,

mal angenommen, ein solcher fiktiver Fall wäre vorhanden:

1. Eine Hauseigentümergemeinschaft bestünde aus den Eigentümern von ZWEI Häusern.
2. Diese gesamte WEG beschlösse im Jahr "1987" , dass die Erdgeschosseigentümer aus den beiden Häusern ganz allein für die Pflege der Vorgärten verantwortlich seien. Es gäbe auch keinerlei Hinweis oder Vereinbarung über eine Entlohnung dieser Arbeiten, ausser, daß anfallende Kaufkosten (f. Blumen etc.) von der WEG des jeweiligen Hauses erstattet würden.
3. Weiter angenommen, im Jahr 2007 würde eine der Erdgeschosswohnungen einen neuen Eigentümer bekommen, der von dieser Regelung nichts weiss, weil ihm solch alte Protokolle beim Kauf nicht vorgelegt wurden, aus denen er diese Regelung ersehen haben könnte.
4. Weiter angenommen, daß im Grundbuch keinerlei Sonderverpflichtung wie bei Punkt 3. aufgezeigt, drin steht.
5. Noch eine Annahme: dieser neue Eigentümer möchte nicht nach dem Kauf von der WEG überrascht werden und zu solchen Gartenarbeiten a) verpflichtet sein, die zeitlich so weit zurück mit fremden Eigentümern getroffen wurden und dazu b) erst recht nicht für die restliche WEG KOSTENLOS arbeiten zu müssen, nur weil dies für die WEG-Mehrheit billig und bequem ist.
6) Wäre es richtig, wenn dieser fiktive neue Erdgeschoss-Eigentümer sich unangemessen benachteiligt fühlte?

Frage hierzu:
Welche Rechte hätte ein solcher Eigentümer im Erdgeschoss? Müsste er wirklich kostenlos auf unbestimmte Dauer (also für immer) für die WEG solche Arbeit verrichten und könnte eine WEG mit einfacher Mehrheit diesen Erdgeschoss-Eigentümer dazu mittels des alten Beschlusses oder evtl. eines neuen Beschlusses, zwingen?
(Ich denke, dann könnte ja niemand mehr in ein älteres Haus ins Erdgeschoss ziehen)
Könnte sich der neue Erdgeschoss-Eigentümer dagegen wehren, ohne gleich vor Gericht zu ziehen?

Danke an alle für Eure Meinung in diesem konstruierten Fallbeispiel,
dolfin
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  #2 (permalink)  
Alt 12.11.2008, 13:34
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AW: Fallbeispiel: Alter Beschluss in Hauseigentümergemeinschaft

Der Beschluss aus 1987 hat nach wie vor Bestand! Zur Unwirksamkeit hätte damals schon angefochten werden müssen!
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