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Fahrräder an Zaun gekettet

Dies ist eine Diskussion zu Fahrräder an Zaun gekettet innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 29.05.2011, 15:06
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Question Fahrräder an Zaun gekettet

Hallo und guten Tag,

nehmen wir 'mal an, Eigentümer E besitzt ein Haus, welches an der ca. 80m langen Straßenfront mit einem Metallzaun (geschweisste Stahlrohre, lackiert) umfriedet ist. Nehmen wir weiter an, einige Anwohner würden ihre Fahrräder am Zaun abstellen und daran festketten.

Inzwischen ist der Lack des Zaunes beschädigt, es gibt massig Lackabplatzungen (und daraus folgende Roststellen), und zwar ausschliesslich an "fahrradtypischen" Stellen (Lenker, Absperrkette).

Eigentümer E möchte den Zaun nun neu lackieren lassen und fürchtet, dass die neue Lackierung wieder beschädigt werden wird, da sich die Fahrradabsteller weder durch Gespräche und freundliche Zettel an den Fahrrädern, noch durch Schiler (Fahhräder Abstellen verboten) davon abbringen lassen, die Räder anderswo abzustellen.

Welche Möglichkeiten hat E nun, das Treiben der (verschiedenen, teils unbekannten) Anwohner abzustellen..?
Am liebsten würde E die Ketten durchschneiden und die Räder als Pfand einbehalten, ist aber wohl illegal, oder..?
Kann / darf man Fahrräder abschleppen lassen..?
Kann man eine Anzeige (Sachbeschädigung) gegen unbekannt machen, oder lacht einen die Polizei dann aus..?

Verschärfend wirkt sich noch aus, dass die Fahrräder auch im Winter dort angekettet sind und den Winterdienst auf dem schmalen Weg behindern.

Danke für eure Mühe!

Grüßle,

Bb
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Alt 30.05.2011, 17:42
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AW: Fahrräder an Zaun gekettet

Wo stehen denn die an den Zaun angeketteten Fahrräder? Auf Privatgelände oder auf öffentlichem Verkehrsraum? (Achtung: zum öffentlichen Verkehrsraum gehören auch Privatgelände, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind!)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #3 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 11:33
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AW: Fahrräder an Zaun gekettet

Die Fahrräder stehen auf öffentlichem Raum, d.h. Gehweg.
Allerdings ragen die Lenker durch den Zaun hindurch auf das Grundstück und die Ketten, die um die Zaunstäbe gewickelt werden auch...

Grüßle,

Bb
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  #4 (permalink)  
Alt 02.06.2011, 16:31
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AW: Fahrräder an Zaun gekettet

Hmm, schade, dass keiner eine Antwort hat...
Habe ich vielelciht die falsche Rubrik gewählt..?

Bb
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  #5 (permalink)  
Alt 03.06.2011, 13:38
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AW: Fahrräder an Zaun gekettet

Niemand darf, durch Anketten seines Fahrrades, einen fremden Zaun beschädigen. Er kann haftbar gemacht werden! Einfach "abschneiden" darf er nicht!
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