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Fälligkeit von Zahlungen, wenn Übergabetermin unklar

Dies ist eine Diskussion zu Fälligkeit von Zahlungen, wenn Übergabetermin unklar innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 06.06.2011, 13:54
Boardneuling
 
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Fälligkeit von Zahlungen, wenn Übergabetermin unklar

Nehmen wir das Folgende an:
Makler M betreut einen Verkauf und erhält dafür knapp 5% Provision vom Käufer K und nochmals knapp 5% Provision vom Verkäufer V, da es sich um eine schwierig zu koordinierende Erbengemeinschaft handelt.
Der notarielle Kaufvertrag ist abgeschlossen, in diesem wurde vereinbart, dass der Kaufpreis direkt an die Verkäufer geht, sobald für alle noch verbleibenden Hypotheken die Löschungsbewilligungen vorliegen.
Bisher liegen diese noch nicht vor, es ist auch noch unklar, bis wann dies der Fall sein wird.
Muss der Käufer K trotzdem schon die Provision von 5% überweisen, die laut Geschäftsbedingungen des Maklers mit Abschluss des notariellen Vertrags fällig wird? Die erste FRist zur Zahlung der Provision ist bereits verstrichen.
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  #2 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 10:20
V.I.P.
 
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AW: Fälligkeit von Zahlungen, wenn Übergabetermin unklar

Die Provision ist fällig bei Rechtskraft des Vertrages. Dann hat der Makler seine Arbeit getan. Das ist regelmäßig bei Unterzeichnung und Gegenzeichnung des Notares der Fall und ist unabhängig von der Kaufpreisfälligkeit.
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Stichworte
immobilienkauf, löschungsbewilligung, maklergebühr

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