Dies ist eine Diskussion zu ETW - Strom für Heizung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| ETW - Strom für Heizung in einer Doppelhaus-Hälfte befinden sich 2 ETW, (Wohnung A 60%+ B 40% selbst bewohnt und daher keine Messgeräte usw. Heizung wird nach m ² berechnet) beide sind an einer Heiz/WW Anlage angeschlossen. Jetzt hat sich herausgestellt das der Strom für den Betrieb der Anlage nur über den Zähler der Partei A läuft. Wie wird da der Anteil für B berechnet ? Im Netz steht das für die Betriebskosten ( Strom ) bei älteren Anlagen ca. 8% der Kosten des Brennstoffes angesetzt werden können ? stimmt das ? wie sonst errechnen ? und wie lange kann A rückwirkend nachfordern ? wegen Verjährung ? viele Fragen , dumme Situation , danke für Antwort - megman |
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| AW: ETW - Strom für Heizung Hier ist unbedingt eine Einigung herbeizuführen! 5-8% der Heizkosten ist im Rahmen. Die regelm. Verjährung beträgt 3 Jahre. |
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| AW: ETW - Strom für Heizung vielen Dank, sieht Partei A genauso so aber B ist ziemlich wiederspenstig. Wir haben die letzten 3 J. immer im August Oel bezogen also könnte man die 3 Rechnungen zu Grunde legen ? das mit 3 J. verjährung ist sicher ? denn diese Partei stellt sich gegen alles was er bezahlen soll ,wohl auch gegen diese 8 % , hoffe ich finde da noch irgendwo etwas ( oderjemand weis noch was ? ) mfg - megman |
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