Dies ist eine Diskussion zu ETG kann nicht zu einem günstigeren Gasversorger wechseln innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| ETG kann nicht zu einem günstigeren Gasversorger wechseln Gruß Horst-Bruno |
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| AW: ETG kann nicht zu einem günstigeren Gasversorger wechseln Dem Gasversorger ist es überlassen, welche Verträge er mit wem, wie abschließt! |
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| AW: ETG kann nicht zu einem günstigeren Gasversorger wechseln Hallo und danke für die Antwort, mit der ich leider nach meinem Rechtsgefühl nicht übereinstimme. Zunächst hat der Gasversorger eine Versorgungspflicht. Wenn er die WEG nicht beliefern will, muß er eine überzeugende Begründung finden. Schließlich sind WEG-Mitglieder Privatverbraucher und haben gar keine andere Möglichkeit (im Ggs. zu Strom), einzeln als Privatverbraucher Gas zu beziehen. Nach meiner Auffassung bedeutet das Verhalten eine Diskriminierung einzelen Personen sowie ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip. Der Gasversorger baut bewußt Zugangsschranken auf und verstößt somit gegen das Wettbewerbsgesetz. Ich werde mich in dieser Frage an das Bundeskarstellamt mit Kopie an das Verbraucherministerium wenden, damit diese willkürlichen Zugangsbarieren beseitigt werden. Inzwischen konnte der günstigere Gastarif abgeschlossen werden, indem der Sohn des Verwalters gegenüber dem Gasversorger als Privatabnehmer für die WEG auftritt und entsprechend privat haftet. Das kann und darf aber keine Schule machen und kann niemals im Sinne des Wettbewerbsrechts sein. Allein an dieser merkwürdigen Vertragskontruktion sieht man, das es notwerndig ist, den Gasversorger abzumahnen. Das Kartellamt wird sich über diesen interessanten Fall freuen - und ich bin sicher - auch einschreiten. Gruß Bruno |
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