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Erwerb Zwangsversteigerung

Dies ist eine Diskussion zu Erwerb Zwangsversteigerung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 25.01.2008, 17:45
Boardneuling
 
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Erwerb Zwangsversteigerung

A möchte gern durch eine Zwangsversteigerung ein Haus erwerben. Leider hat er überhaupt keine ahnung wie sowas vorsich geht. Muss er sich vorher beim Gericht anmelden, wenn er eine Zwangsversteigerung besuchen will? Kann er sich, dass zu versteigernde Objekt vorher anschauen? Wenn er dass Objekt ersteigert, muss er dann gleich den kompletten Kaufpreis auf den Tisch legen oder muss er nur eine Anzahlung bar auf den Tisch legen? Eine detaillierte Beschreibung des Werdegangs wäre sehr hilfreich.
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Alt 26.01.2008, 17:25
V.I.P.
 
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AW: Erwerb Zwangsversteigerung

Am besten zum zuständigen Amtsgericht gehen - dort kann man die Unterlagen zu dem Objekt einsehen.

Soweit mir bekannt ist, sind am Versteigerungstermin 10% des eigenen Höchstgebotes zu hinterlegen - bar oder als bestätigter Bankscheck.

Nach Absprache kann das Objekt in der Regel auch besichtigt werden.

Wie gesagt - nähere Auskünfte erhält man beim zuständigen Amtsgericht.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2008, 16:34
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AW: Erwerb Zwangsversteigerung

Die Antwort ist nicht ganz richtig. Bei der Versteigerung muss man sobald man ein Angebot macht 10 % des Verkehrswertes (der steht im Gutachten, das beim Gericht eingesehen werden kann) als Sicherheitsleistung hinterlegen. Und Bargeld geht nicht mehr.
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