Dies ist eine Diskussion zu Erwerb Zwangsversteigerung innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Erwerb Zwangsversteigerung |
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| AW: Erwerb Zwangsversteigerung Am besten zum zuständigen Amtsgericht gehen - dort kann man die Unterlagen zu dem Objekt einsehen. Soweit mir bekannt ist, sind am Versteigerungstermin 10% des eigenen Höchstgebotes zu hinterlegen - bar oder als bestätigter Bankscheck. Nach Absprache kann das Objekt in der Regel auch besichtigt werden. Wie gesagt - nähere Auskünfte erhält man beim zuständigen Amtsgericht. |
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| AW: Erwerb Zwangsversteigerung Die Antwort ist nicht ganz richtig. Bei der Versteigerung muss man sobald man ein Angebot macht 10 % des Verkehrswertes (der steht im Gutachten, das beim Gericht eingesehen werden kann) als Sicherheitsleistung hinterlegen. Und Bargeld geht nicht mehr. |
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