Dies ist eine Diskussion zu Erstattung von Mieteinnahmen innerhalb des Forums Immobilienrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Erstattung von Mieteinnahmen |
| |||
| AW: Erstattung von Mieteinnahmen Zitat:
|
| |||
| AW: Erstattung von Mieteinnahmen Aber warum muss der Besitzer als einziger den Schaden (Mietausfall) tragen, wenn alle Eigentümer zwar die Reparaturkosten anteilig bezahlen müssen, die anderen Besitzer weiterhin aber ihre eigenen Wohnungen vermieten können? Die Reparatur ist laut Gesetz Pflicht und muss durchgeführt werden. |
| |||
| AW: Erstattung von Mieteinnahmen Zitat:
|
| |||
| AW: Erstattung von Mieteinnahmen Der Eigentümer ist doch eigentlich enteignet, zwar für eine begrenzte Zeit, aber er darf doch nicht frei über sein Eigentum verfügen, sondern muss die Wohnung für Reparaturarbeiten, die das ganze Haus betreffen, leer stehen lassen. Wenn die Reparatur von allen Eigentümern getragen wird, wäre es doch logisch, dass auch die finanziellen Verluste geteilt werden. |
| |||
| AW: Erstattung von Mieteinnahmen Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Beteiligung an Mieteinnahmen | Erbrecht | 03.12.2009 08:54 |
| Mieteinnahmen + Kleingewerbe | Steuerrecht | 01.12.2009 10:00 |
| Versteuerung von Mieteinnahmen in WG | Steuerrecht | 08.02.2007 18:47 |
| Mieteinnahmen in Wohlverhaltensphase | Insolvenzrecht | 18.01.2007 13:26 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios