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Ersatzbepflanzung - Entfernung von "Gemeinschaftsgrün"

Dies ist eine Diskussion zu Ersatzbepflanzung - Entfernung von "Gemeinschaftsgrün" innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.07.2008, 12:45
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Ersatzbepflanzung - Entfernung von "Gemeinschaftsgrün"

Hallo,

mich interessiert folgendes:

Voraussetzung:
Auf einem Gemeinschaftsgrundstück einer WEG steht im Abstand von ca. 4-5 Metern zum Gebäude ein 15 Jahre alter, gesunder kegelförmig gewachsener Baum (Höhe ca. 3 Meter; Drm. 1,5-2 Meter) an der Grundsrtücksgrenze. Vorstand und Beräte beauftragen den Verwalter mit der Beseitigung des Baumes. Ein ausgehender Schaden für das Gebäude sowie für das Nachbargrundstück ist gegenwertig nicht erkennbar. Der Baum ist gesund.

(Denkbare Gründe für die Beseitigung könnten Größe oder Lichtverhältnisse sein)

Ad1: Kann diese Entscheidung von Vorstand und Beirat alleine getroffen werden oder ist eine mehrheitliche Beschlussfassung für die Beseitigung erforderlich?

Ad2: Welche Gründe wären denkbar, dass Vorstand und Beirat dennoch alleine eine solche Entscheidung treffen? (Ausgenohmen ausgehender Schaden oder Krankheit der Bepflanzung)

Ad3: Ist eine Beschlussfassung dafür erforderlich, wenn kein Ersatz geplanzt wird? Oder ist es gem. WEG legitim einfach nicht nachzupflanzen?

Ad4: Gibt es Mindestanforderungen für eine Ersatzbepflanzung oder obliegt das der Entscheidung der WEG?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.07.2008, 14:20
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AW: Ersatzbepflanzung - Entfernung von "Gemeinschaftsgrün"

Add 1: Nachdem es sich um Geimschaftseigentum handelt ist ein Mehrheitsbeschluß der WEG nötig.
Add 2: Wenn Gefahr ist der Verwalt verpflichtet zu handeln (z.B. Wenn der Baum umzustürzen droht)

Zu Add 3 + 4 kann ich nichts sagen.
__________________
Heiner
__________________________________________________ __________________________
Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder.

Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.07.2008, 12:20
V.I.P.
 
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AW: Ersatzbepflanzung - Entfernung von "Gemeinschaftsgrün"

Zitat:
Zitat von heiner999
Add 1: Nachdem es sich um Geimschaftseigentum handelt ist ein Mehrheitsbeschluß der WEG nötig.
Add 2: Wenn Gefahr ist der Verwalt verpflichtet zu handeln (z.B. Wenn der Baum umzustürzen droht)

Zu Add 3 + 4 kann ich nichts sagen.
Dem ist zuzustimmen! Entscheiden kann einzig und alleine die Eigentümerversammlung, auch über die Ersatzanpflanzung.
Was mich aber mal interessieren würde: wer soll der Vorstand einer Eigentümergemeinschaft sein?
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  #4 (permalink)  
Alt 24.07.2008, 12:44
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AW: Ersatzbepflanzung - Entfernung von "Gemeinschaftsgrün"

Zitat:
Zitat von schielu
Was mich aber mal interessieren würde: wer soll der Vorstand einer Eigentümergemeinschaft sein?
Gemeint ist natürlich der gewählte Beirat respektive dessen Vorsitzender. (Der Begriff Vorstand hat sich hier für Beiräte und Beiratsvorsitzenden umgangsprachlich eingeschlichen).

Zitat:
Zitat von heiner999 und schielu
Add 1:
Nachdem es sich um Geimschaftseigentum handelt ist ein Mehrheitsbeschluß der WEG nötig.
Add 2:
Wenn Gefahr ist der Verwalt verpflichtet zu handeln (z.B. Wenn der Baum umzustürzen droht)
...
Dem ist zuzustimmen! Entscheiden kann einzig und alleine die Eigentümerversammlung...
Danke für die Stellungnahme. Meine Einschätzung ging ebenfalls in diese Richtung, aber eine
qualifizierte Meinung zusätzlich hilft oftmals sehr. Danke!

Im Umkehrschluß aber würde das ja, wenn ich es richtig verstehe, bedeuten, dass die Gemeinschaft
Schadenersatz bzw. Erstzpflanzung zu Lasten der Beräte und der Verwaltung verlangen kann, wenn diese eine solche Maßnahme ohne vorherige "positive Beschlußfassung" der WEG durchführen.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.07.2008, 13:40
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AW: Ersatzbepflanzung - Entfernung von "Gemeinschaftsgrün"

Zitat:
Zitat von Suiwababbial
Im Umkehrschluß aber würde das ja, wenn ich es richtig verstehe, bedeuten, dass die Gemeinschaft Schadenersatz bzw. Erstzpflanzung zu Lasten der Beräte und der Verwaltung verlangen kann, wenn diese eine solche Maßnahme ohne vorherige "positive Beschlußfassung" der WEG durchführen.
Zumindest macht der Verwalter diesen Fehler!
Die meisten "Beiräte" bewerten ihre Funktion sowieso gewaltig über. Dummerweise viele Verwalter auch!
Die sollten aber wissen, dass Beiräte eigentlich gar nichts zu entscheiden haben, wenn sie nicht ausdrücklich durch die Versammlung ermächtigt sind!
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