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Erneuerung Aufzugsanlage / Eigentümergemeinschaft, 4 Häuser

Dies ist eine Diskussion zu Erneuerung Aufzugsanlage / Eigentümergemeinschaft, 4 Häuser innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 23.09.2010, 13:26
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Erneuerung Aufzugsanlage / Eigentümergemeinschaft, 4 Häuser

Mal angenommen eine Eigentümergemeinschaft bestehend aus vier Wohnhäuser, mit insgesamt 27 Wohneinheiten muss in einem Wohnhaus die Aufzugsanlage erneuern lassen. Müssen die andere Wohnhäuser -> Wohneinheiten sich ebenfalls an den Kosten dieser Erneuerung beteiligen.?
Mal angenommen aus der Teilungserklärung geht dies nicht hervor. Gibt es eine gesetzliche Regelung.?
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Alt 23.09.2010, 14:30
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AW: Erneuerung Aufzugsanlage / Eigentümergemeinschaft, 4 Häuser

Wenn die Miteigentumsanteile über alle Häuser "laufen" sind auch alle Eigentümer für die Instandhaltung verantwortlich. Die Rücklagen werden ja auch für alle gebildet.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.09.2010, 16:33
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AW: Erneuerung Aufzugsanlage / Eigentümergemeinschaft, 4 Häuser

Ja. Alle Miteigentumsanteile (x / 10.000) laufen über alle 4 Häuser. Rücklagen laufen auch über alle Miteigentumsanteile / Häuser.

Mal gangenommen Reparaturen, TÜV und Betriebskosten des Aufzugs werden nur den Miteigentumsanteilen "berechnet" in den sich der Aufzug befindet, müsste das doch auch für erneuerungen gelten (?)
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  #4 (permalink)  
Alt 27.09.2010, 11:17
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AW: Erneuerung Aufzugsanlage / Eigentümergemeinschaft, 4 Häuser

Zitat:
Zitat von R.Rittner Beitrag anzeigen
...müsste das doch auch für erneuerungen gelten (?)
Nein! Eigentümer ist die Gesamtgemeinschaft und die muss auch ersetzen und instandhalten. Das hat mit dem Betrieb nichts zu tun!
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