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Erhöhung der Vorauszahlung auf die Betriebskosten

Dies ist eine Diskussion zu Erhöhung der Vorauszahlung auf die Betriebskosten innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 27.01.2011, 15:47
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Erhöhung der Vorauszahlung auf die Betriebskosten

Vermieter A vereinbart mit B einen Zwischenmietvertrag. B ist gleichzeitig Bauträger des Anwesens und Miteigentümer des Anwesens für noch nicht abverkaufte Wohnungen.

(Zahlen beispielhaft)

Der Zwischenmietvertrag sieht abzurechnende Vorauszahlungen auf die Betriebskosten mit je 2,00Euro/q, vor.

Für das 2. Abrechnungsjahr liegt eine genehmigte Jahresabrechnung mit 4,40 Euro/qm vor.
Für das 3. Wirtschaftsjahr liegt ein Wirtschaftsplan mit 4,80 Euro/qm vor.

B genehmigt in seiner Eigenschaft als Eigentümer die Jahresabrechnungen und Einzelwirtschaftspläne und ist somit in Kenntnis bzgl. dem Zustandekommen der Abrechnungs-/Planungszahlen.

Vermieter A setzt unter Wahrung der Frist gem. BGH §560 die Vorauszahlung auf die Betriebskosten neu fest auf 3,80 Euro/qm. Vermieter A beruft sich dabei auf den Mietvertrag, der eine neue Festsetzung grundsätzlich zulässt.

B als Zwischenmieter widerspricht dieser Erhöhung. Wie kann Vermieter A den Widerspruch abwehren und seine Erhöhung durchsetzen?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.01.2011, 12:50
V.I.P.
 
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AW: Erhöhung der Vorauszahlung auf die Betriebskosten

Er kann klagen! Allerdings sollte der Mieter doch wissen, dass er bei der Endabrechnung evtl. höhere Nachzahlungen leisten muss.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.01.2011, 15:25
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AW: Erhöhung der Vorauszahlung auf die Betriebskosten

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Allerdings sollte der Mieter doch wissen, dass er bei der Endabrechnung evtl. höhere Nachzahlungen leisten muss.
D'accord, sprächen nicht betriebswirtschaftliche Interessen des Zwischenmieters dagegen. Das kann aber nur dieser erklären, dafür aber keiner verstehen.
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