Dies ist eine Diskussion zu Erhöhung der Vorauszahlung auf die Betriebskosten innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Erhöhung der Vorauszahlung auf die Betriebskosten (Zahlen beispielhaft) Der Zwischenmietvertrag sieht abzurechnende Vorauszahlungen auf die Betriebskosten mit je 2,00Euro/q, vor. Für das 2. Abrechnungsjahr liegt eine genehmigte Jahresabrechnung mit 4,40 Euro/qm vor. Für das 3. Wirtschaftsjahr liegt ein Wirtschaftsplan mit 4,80 Euro/qm vor. B genehmigt in seiner Eigenschaft als Eigentümer die Jahresabrechnungen und Einzelwirtschaftspläne und ist somit in Kenntnis bzgl. dem Zustandekommen der Abrechnungs-/Planungszahlen. Vermieter A setzt unter Wahrung der Frist gem. BGH §560 die Vorauszahlung auf die Betriebskosten neu fest auf 3,80 Euro/qm. Vermieter A beruft sich dabei auf den Mietvertrag, der eine neue Festsetzung grundsätzlich zulässt. B als Zwischenmieter widerspricht dieser Erhöhung. Wie kann Vermieter A den Widerspruch abwehren und seine Erhöhung durchsetzen? |
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| AW: Erhöhung der Vorauszahlung auf die Betriebskosten Er kann klagen! Allerdings sollte der Mieter doch wissen, dass er bei der Endabrechnung evtl. höhere Nachzahlungen leisten muss. |
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| AW: Erhöhung der Vorauszahlung auf die Betriebskosten Zitat:
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