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erbrachte leistung für maklerprovision?

Dies ist eine Diskussion zu erbrachte leistung für maklerprovision? innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 20.04.2010, 00:08
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erbrachte leistung für maklerprovision?

Hallo,
ich hätte da eine frage zu einem möglichen szenario:

ein ehepaar sucht seit 2jahren ständig nach einer immobilie. bei einem besuch in einem makler büro wird die erste anfrage nach einem entsprechenden objekt verneint. nach etwas überlegen, wird dennoch eine adresse für ein haus übergeben, das jedoch noch nicht unter vertrag (makler steht in "verhandlung" mit verkäufer) steht mit folgendem kommentar: wenn sie unterschreiben erhalten sie als erstes alle unterlagen sobald sie da sind.
nach 2 tagen meldet sich der makler und gibt eine kontakttelefonnummer durch, mit der bitte dass man sich selber um einen termin bemühe, da die besitzer etwas schwierig seien. am gleichen tag geht das ehepaar mal wieder alle lokalen zeitungen sowie einschlägigen internet seiten durch. zum entsetzen findet das paar eine neue immobilie (besagte immobilie) zum verkauf angeboten, VON PRIVAT. die anzeigen erschienen erstmalig 2 tage zuvor, als der vertrag mit dem makler unterschrieben wurde. somit hat der makler die telefonnummer aus der zeitung weitergeleitet und erwartet nach erfolgtem kauf das volle honorar.
beinhaltet eine leistungserbringung durch den makler nicht mehr als nur die telefonnummer aus einer anzeige weiterzuleiten? ein vertrag zwischen verkäufer und makler besteht nicht.
wäre für ideen sehr dankbar, vor allem da eine telefonisch rechtsberatung von einer bezahlung in diesem theoretischen fall abgeraten hat...
thx
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  #2 (permalink)  
Alt 20.04.2010, 08:50
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AW: erbrachte leistung für maklerprovision?

Zitat:
beinhaltet eine leistungserbringung durch den makler nicht mehr als nur die telefonnummer aus einer anzeige weiterzuleiten?
Sollte, aber muß nicht zwingend ....

Das Objekt hat er doch offenscheinlich nachgewiesen.



Zitat:
ein vertrag zwischen verkäufer und makler besteht nicht.
Muß ja auch nicht, da ein Vertrag zwischen dem Makler und dem Kaufinteressenten besteht.

Oder anders gesagt:
Es gibt "Verkäufermakler", die versuchen, auf Wunsch des VK eine Immobilie zu verkaufen.
Und es gibt "Käufermakler", die versuchen, für einen Kaufinteressenten eine passende Immobilie zu finden (was manchmal sehr aufwendig sein kann - und manchmal eben sehr einfach)


Im Zweifelsfalle sollte der Kaufinteressent dem Makler mitteilen, daß ihm das vom Makler angebotene Objekt bereits durch die Anzeige in der Zeitung XY bekannt war ( ... und die Gleichheit der Telefonnummern sich erst beim nochmaliger Durchsicht der Untelagen ergab).
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  #3 (permalink)  
Alt 20.04.2010, 11:13
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AW: erbrachte leistung für maklerprovision?

Ein Maklervertrag kann auch durch "konkludentes Handeln" zustande kommen. Hier kommt es auf den Ablauf der gesamten Verhandlungen mit dem Makler an. Dazu gibt die Frage zu wenig her und kann aus der Ferne überhaupt nicht beantwortet werden. Ein Anwalt vor Ort kann helfen!
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  #4 (permalink)  
Alt 23.04.2010, 15:46
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AW: erbrachte leistung für maklerprovision?

Ich kennen einen sehr ähnlichen Fall, der in ziemlich gleichen Verhältnissen ablief. Damals bekam der Immobilienmakler (der Vermittler, der den Kaufinteressenten auf das Objekt verwies) das Recht zu gesprochen.

Zum Thema Courtage / Maklergebühren. Offensichtlich ist es ja in der geschilderten Situation auch zu einem Vertragsabschluss zwischen Interessenten und Makler gekommen, in der das genannte Objekt als Vertragsgegenstand verzeichnet war. Die Gebühr für die Vermittlung ist eine für "Vermittlungsdienste eines Maklers im Voraus vereinbarte Gebühr" (hier nachzulesen). Sofern es also zum Kaufvertrag erst nach diesem Abschluss mit dem Makler kam, ist juristisch gesehen der Makler im Recht.
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