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Erbpacht gewerbl.Grundstück-Gebäude abgerissen!

Dies ist eine Diskussion zu Erbpacht gewerbl.Grundstück-Gebäude abgerissen! innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 22.06.2009, 23:45
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Erbpacht gewerbl.Grundstück-Gebäude abgerissen!

Mal angenommen:
Es existiert ein Gewerbegrundstück mit einer , sagen wir mal Tankstelle drauf.
Der Grundstückseigentümer verpachtet dies dann an einen Konzern für 100 Jahre. Diese dürften "im Rahmen des Tankstelleberiebs Gebaüdeteile abreissen,veränder neu aufbauen" Wäre bei der Laufzeit auch logisch.
Diese verlieren das Interesse an dem Standort und geben die TS auf, vermieten diese (widerrechtlich?) an einen Taxiunternehmer, dann werden die Gebäude erst zum Teil, Jahre später komplett abgerissen.

EINE GENEHMIGUNG vom GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER zum Abriss lag denen NICHT vor.
DIES WURDE JETZT ERST BEMERKT.

Haben die Erbpchtnehmer sich schadenersatzpflichtig gemacht???, wenn ja, wie würde das seinerzeitige Gebäude/Tankstelle bewertet? Kann der Grundstückseigentümer einen Wiederaufbau verlangen.
Vertrag läuft noch 52 Jahre kann aber auch in 2 Jahren vom GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER zurück verlangt werden (Heimfall) bzw. auf dessen
Wunsch auch noch 50 Jahre weiter laufen....
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Alt 22.06.2009, 23:51
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AW: Erbpacht gewerbl.Grundstück-Gebäude abgerissen!

Erbbaurecht bedeutet, dass der Grundstückseigentümer "Eigentümer" des Grund und Bodens und der Erbbauberechtigte ist "Eigentümer" des darauf befindlichen Gebäudes ist.

Weshalb sollte der Erbbauberechtigte verpflichtet sein, das Gebäude wieder aufzubauen?
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  #3 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 23:58
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AW: Erbpacht gewerbl.Grundstück-Gebäude abgerissen!

Vielleicht flsch "rüber gekommen":
Das Gebäude bestand bei Vertrgsbeginn schon. Eine Klausel im Vertrag :
"Im Rahmen des TS-Betriebs (!!) dürfen Teile abgerissen, neu ufgbaut bzw. umgebaut werden.
Eine willkürliche Abrisserlaubnis ist daraus nicht herleitbar
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