Dies ist eine Diskussion zu Erbpacht bei Besitzerwechsel innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Erbpacht bei Besitzerwechsel ich habe folgende Frage: Familie F besitzt ein Haus auf einem Erbpachtgrundstück(650qm). Die jährliche Erbpacht beträgt 218 und wurde die letzten 10 Jahre nicht erhöht. Die Grundstücksbesitzer sind verstorben und haben keine Kinder. Der Anwalt der Erbengemeinschaft hat Familie F einen Brief geschrieben und dass Grundstück zum Preis von 50000 angeboten. Weiter steht im Brief, wenn das Grundstück nicht von F gekauft wird, kann dies erhebliche Erhöhungen der Erbpacht nach sich ziehen. Wie sieht die rechtliche Lage aus ? Kann die Erbpacht einfach so erhöht werden ? Daten: Gründstückspreis heute ca 300 pro qm Erbpacht läuft noch 70 Jahre !! Danke für eure Hilfe jogi |
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| AW: Erbpacht bei Besitzerwechsel Folgender Link könnte hilfreich sein: http://dejure.org/gesetze/ErbbauVO/9a.html Wenn's nicht klappt: Verordnung über das Erbbaurecht §9a - da steht's drin. |
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| AW: Erbpacht bei Besitzerwechsel Zitat:
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| AW: Erbpacht bei Besitzerwechsel Stimme Tiger63 zu ! Somit würde das eigene Haus auf eigenen Grund stehen und/oder würde sich bestmöglich "versilbern" lassen! Bitte um Anschrift des Anwaltes, sofern das Angebot nicht selbst wahrgenommen Lg. aus München Ps. Nicht jedermann weiter erzählen!
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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