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Erbbaurecht und Hausvermietung

Dies ist eine Diskussion zu Erbbaurecht und Hausvermietung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 02.04.2008, 20:34
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Erbbaurecht und Hausvermietung

Gesetzt den theoretischen Fall:
Ein Mann erbt ein Haus auf einem kommunalen Erbbaurecht. Der Vertrag ist von 1950 und läuft noch 26 Jahre. Aufgrund der Lebenssituation möchte der Erbe das Haus aber nicht selber bewohnen, sondern es lieber langfristig auf 25 Jahre vermieten. Die Kommune meldet allerdings an, dass sie nicht nur bei der Übertragung des Erbbaurechts, sondern auch bei der Weitervermietung zustimmungspflichtig wären und im Falle einer Vermietung nicht zustimmen würden.

Fragen:
- Gibt es für diese Zustimmungspflicht der Kommune entsprechende Grundlagen, oder könnte es eher der Versuch sein einen vorzeitigen Heimfall zu initiieren?
- Ist das Recht auf Vermietung des Hauses separat von einer Vermietung/Weiterverpachtung des Grundstückes zu betrachten?

Für Hinweise sehr verbunden
Hans Sachs
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  #2 (permalink)  
Alt 02.04.2008, 20:37
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AW: Erbbaurecht und Hausvermietung

Das kommt darauf an, was im Erbbaurechtsvertrag steht.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.04.2008, 15:47
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AW: Erbbaurecht und Hausvermietung

Zitat:
Zitat von Hans_Sachs
[B]
- Gibt es für diese Zustimmungspflicht der Kommune entsprechende Grundlagen, oder könnte es eher der Versuch sein einen vorzeitigen Heimfall zu initiieren?
- Ist das Recht auf Vermietung des Hauses separat von einer Vermietung/Weiterverpachtung des Grundstückes zu betrachten?
Cruncc sagt das schon richtig. Die Gemeinde möchte nicht, dass ein besonders günstiger Erbauzins zur Rendite missbraucht wird.
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