Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Erbbaurecht/Mietrecht

Dies ist eine Diskussion zu Erbbaurecht/Mietrecht innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 25.01.2008, 14:32
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2006
Beiträge: 52
Keine Wertung, Victuros hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Victuros hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Victuros hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Victuros hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Victuros hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Victuros hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Victuros hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Victuros hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Victuros hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Victuros hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Erbbaurecht/Mietrecht

Wodurch unterscheidet sich das Erbbaurecht grundsätzlich von Miet- und Pachtrechten?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.01.2008, 16:07
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 3.274
97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)97% positive Bewertungen (3274 Beiträge, 232 Bewertungen)  
AW: Erbbaurecht/Mietrecht

Zitat:
Zitat von Victuros
Wodurch unterscheidet sich das Erbbaurecht grundsätzlich von Miet- und Pachtrechten?
Bei einem Erbbaurecht gibt es einen Eigentümer, der Eigentümer des Grund- und Bodens ist und eine Erbauberechtigten dem das darauf erstellte Gebäude gehört.

Dies wird auch im Grundbuch so eingetragen, d.h. es gibt zwei separate Grundbücher (ein Grundstücksgrundbuch, das mit dem Erbbaurecht belastet ist und ein Erbbaugrundbuch).

Man kann somit sowohl das Grundstück wie auch das Erbbaurecht (mit Zustimmung des Eigentümers) verkaufen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Erbbaurecht- Zustimmung zur Veräußerung Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 23.01.2012 17:20
Erbbaurecht - Grundstückseigentümer verhindert den Kreditvertrag Immobilienrecht 29.09.2011 13:27
Erbbaurecht und Hausvermietung Immobilienrecht 03.04.2008 15:47
Erbbaurecht Immobilienrecht 14.02.2008 22:34
Erbbaurecht Laufzeit? Immobilienrecht 25.01.2008 14:36





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN