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Erbbaurecht

Dies ist eine Diskussion zu Erbbaurecht innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.01.2008, 14:34
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Erbbaurecht

Kann ein Erbbaurecht bestellt werden, wenn das Bauwerk bereits errichtet ist?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.01.2008, 15:58
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AW: Erbbaurecht

Zitat:
Zitat von Victuros
Kann ein Erbbaurecht bestellt werden, wenn das Bauwerk bereits errichtet ist?
Es kann jederzeit ein Erbbaurecht bestellt werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.01.2008, 16:10
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AW: Erbbaurecht

Das ist interessant - wo könnte man das Nachlesen?
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  #4 (permalink)  
Alt 25.01.2008, 19:28
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AW: Erbbaurecht

Zitat:
Zitat von Tiger63
Das ist interessant - wo könnte man das Nachlesen?
Das ist zwar nicht üblich, aber wo steht, dass das nicht möglich ist?
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  #5 (permalink)  
Alt 26.01.2008, 17:20
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AW: Erbbaurecht

Ich stelle es mir halt etwas schwierig vor - wird dann in einem separaten Vertrag das Bauwerk an den Erbbauberechtigten verkauft?
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  #6 (permalink)  
Alt 14.02.2008, 22:34
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AW: Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist ein vererb- und veräußerbares Recht. Dass Erbbaurechte verkauft werden, ist an der Tagesordnung. Was spricht also dagegen, erst ein Erbbaurecht für sich selbst zu bestellen, und es dann zu verkaufen. Ob das mit dem Erbbaurecht verbundene Gebäude zum Zeitpunkt der Erbbaurechtsbestellung schon besteht, ist wohl hierbei neben sächlich - würde ich jetzt mal behaupten als Nichtjurist, der mit so Zeug aber täglich praktisch zu tun hat.
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