Dies ist eine Diskussion zu Erbaurecht mit bereits bestehendem Gebäude innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Erbaurecht mit bereits bestehendem Gebäude Es soll ein Erbaurecht abgeschlossen werden. Erbaurechtsgeber ist kein Privatmann sondern eine Firma. Auf diesem Grundstück befindet sich aber noch ein Gebäude. Gemäß § 12 Abs 1 Satz 2 ErbbauRG wird dieses Gebäude, wenn es bei Begründung des Erbaurechts bereits bestand, wesentlicher Bestandteil des Erbaurechts. Die Firma befindet sich jetzt in dem Zwiespalt, dass sie das Erbaurecht abschließen möchte, das Gebäude sollte aber wenn möglich aus bilanziellen Gründen weiter in ihrem Eigentum bleiben. Gibt es möglichweise eine Rechtsvorschrift, die ein Abweichen von § 12 Abs 1 Satz 2 ErbbauRG ermöglicht, d.h. das Erbbaurecht am Grundstück zu vergeben, das bereits aufstehende Gebäude aber weiterhin im Eigentum zu behalten? Problem ist hier auch, dass Grundstück und Gebäude im Regelfall als untrennbare Einheit gesehen werden. Für eventuelle Tipps vielen Dank! |
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| AW: Erbaurecht mit bereits bestehendem Gebäude Zitat:
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