Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Enthaltungen bei der Eigentümerversammulng

Dies ist eine Diskussion zu Enthaltungen bei der Eigentümerversammulng innerhalb des Forums Immobilienrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 26.09.2008, 13:33
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 1
Keine Wertung, gernegross hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gernegross hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gernegross hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gernegross hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gernegross hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gernegross hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gernegross hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gernegross hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gernegross hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, gernegross hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Enthaltungen bei der Eigentümerversammulng

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand mein Frage beanworten.

Wenn sich ein Eigentümmer bei einer beliegen Abstimmung mit Enthaltung stimmt. Kann dann dieser Eigentümer gerichtlich gegen diese Abstimmung vorgehen oder hätte er mit Nein stimmen müssen um gerichtlich vorgehen zukönnen?

Ist zu so einem gesetzlich etwas geregelt? Wenn ja wo findet man dazu etwas, im WEG hab ich dazu nichts gefunden.

Danke für Eure Hilfe/Antworten.

Gruss
Ronny
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 02.10.2008, 16:55
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 16
Keine Wertung, ehfra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ehfra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ehfra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ehfra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ehfra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ehfra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ehfra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ehfra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ehfra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ehfra hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Enthaltungen bei der Eigentümerversammulng

Hallo
Soviel wie ich weiß gibt es nur ja oder nein Stimmen.
Eine Abstimmung bzw. handelt es sich ja hierbei um einen Beschluß der WEG kann jedes WEG Mitglied anfechten.
Dieser Anfechtungsantrag muß innerhalb von 14 Tagen nach Beschlußfassung (Vorsicht !!nicht nach Erhalt des Protokolls da dann meistens die Frist schon rum ist) beim Amtsgericht eingereicht und innerhalb von 4 Wochen begründet werden.
Der Beschluß gilt aber solange bis ein Gericht eventuell anders entscheidet.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 15.10.2008, 12:43
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Enthaltungen bei der Eigentümerversammulng

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5.12.2002, Aktenzeichen 11 Wx 6/02.
Ein Beschluss kann sogar angefochten werden, wenn der Eigentümer zugestimmt hatte!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Enthaltungen auf MV Vereinsrecht 14.10.2008 14:13
Mitgliedsaufnahme - wie zählen Enthaltungen? Vereinsrecht 01.05.2008 06:45
Enthaltungen im Protokoll Bürgerliches Recht allgemein 20.10.2007 10:49
Abstimmungsergebnis anfechtbar, wenn nur Nein-Stimmen und Enthaltungen gezählt wurden Vereinsrecht 14.07.2007 21:30





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Immobilienrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN