Dies ist eine Diskussion zu Enkel möchte inf reier Wohnung des Niebrauchers wohnen innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Enkel möchte inf reier Wohnung des Niebrauchers wohnen ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem fiktiven fall etwas helfen. ein vater ist eigentümer eines mehrfamilienhauses, indem seine mutter nießbrauchrecht hat. das haus hat zwei wohnungen, eine bewohnt die mutter und eine bewohnt zur zeit der enkel. der enkel hat mit dem vater einen mietvertrag abgeschlossen(hier frage 1: ist das rechtlich überhaupt möglich?). nun ist seine mutter schon etwas älter und leidet etwas unter "altersstarrsinnigkeit" und bei einem gespräch hat sie sich mit ihrem enkel verkracht. nun möchte sie den enkel rausschmeißen... als grund gibt sie an "das seine wohnung zu unordentlich sei". (frage 2: darf sie das?) die mutter ist aber so in rage, das sie gegen den enkel mit einem anwalt vorgeht, der auch nochmal in ihrem auftrag eine kündigung ausgespricht. der enkel würde aber gerne in der wohnung wohnen bleiben... ist das irgendwie möglich? könnt ihr mir dabei helfen, wie ist hier die rechtslage? Gruß enkel_ Geändert von enkel_ (26.10.2010 um 00:59 Uhr). Grund: verstoß gegen forenregeln |
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| AW: Enkel möchte inf reier Wohnung des Niebrauchers wohnen Ja, in dem wir dir empfehlen, die Forenregeln zu lesen, die du angeblich gelesen und akzeptiert hast. PS: Das frage ich mich schon länger...Dürfen wir die Leute eigentlich überhaupt darauf hinweisen - müsste doch auch schon eine Rechtsdienstleistung sein, weil die Leute schließlich über den Vertrag mit "dem Juraforum" beraten werden... |
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| AW: Enkel möchte inf reier Wohnung des Niebrauchers wohnen Es kommt wohl zuerstmal drauf an, was die Oma da genau für ein Recht hat. Hat sie das Recht am ganzen Haus, oder nur an einer Wohnung? Ich vermute mal, sie hat es nur an ihrer Wohnung. Dann könnte man das so beantworten: Ja, der Vertrag mit dem Vater ist rechtlich möglich. Nein, die Oma darf nicht den Enkel kündigen. Weder wegen Unordentlichkeit noch wegen sonstwas, da sie kein Vertragspartner ist. Der Anwalt hat dann genausowenig zu melden, wie die Oma. |
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| AW: Enkel möchte inf reier Wohnung des Niebrauchers wohnen Zitat:
Dann kann sie vom Enkel gem. §§ 1065, 985 BGB die Herausgabe der Wohnung verlangen, sofern das Nießbrauchrecht nicht nach Überlassung der Wohnung bestellt wurde. |
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