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Energiepass Haftung

Dies ist eine Diskussion zu Energiepass Haftung innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 12.10.2009, 08:16
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Energiepass Haftung

Hallo,

ich habe mal eine Frage: Seit 1.7.2009 müssen ja bei allen Verkäufen udn Neuvermietungen Energieausweise vorgelegt werden. Wird dies nicht getan kann es zu einer Ordungsstrafe von bis zu 15.000 Euro kommen Siehe: Enev2009 bzw. Eneg §8

Nun meine Frage, wenn ein Immobilienmakler mit der Vermietung beauftragt wird in wie weit steht er dann mit in der Haftung für den Energiepass? Reicht es wenn er den Vermieter darauf aufmerksam macht dass man einen braucht?

Bin gespannt auf die Antworten
Gruß Yvonne
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Alt 12.10.2009, 12:21
V.I.P.
 
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AW: Energiepass Haftung

Der Energieausweis muss nur bei Vekauf/Vermietung und auf Verlangen des Mieters/Vermieters zur Einsicht vorgelegt werden. Irgendwelche Ansprüche daraus können nicht gestellt werden, auch muss er nicht übergeben werden. Kann oder willd der Vermieter/Verkäufer ihn nicht vorlegen, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Mieter oder Käufer müssen nicht kaufen/mieten. Irgendwelche Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
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