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Einzug bei Mutter gegen Umbaukosten

Dies ist eine Diskussion zu Einzug bei Mutter gegen Umbaukosten innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.05.2009, 18:45
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Einzug bei Mutter gegen Umbaukosten

Hallo,

kann jemand eine Lösung zu dieser fiktiven Situation vorschlagen?
Würde mich echt mal interessieren, was man in solch einem Fall für Möglichkeiten hat.
Vielen Dank.


• Mutter hat 2-3 Familienhaus auf dem Dorf
• Grundschulden 50.000,- €
• Großeltern haben Wohnrecht für eine Haushälfte

• Sohn und Schwiegertochter (10 Jahre liiert) wollen einziehen

• Dafür ist ein Umbau über 15.000,- € nötig  2 Wohneinheiten in 3 umwandeln
 1 Haushälfte für Mutter und Großeltern, 1 Haushälfte Sohn Schwiegertochter
• Umbaukosten fallen in der Haushälfte der Mutter Großeltern an
• Umbaukosten sollen Sohn und Schwiegertochter tragen, da die Mutter keine weiteren Kredite mehr aufnehmen kann

• In der Haushälfte Sohn/Schwiegertochter müssen über kurz oder lang auch ca. 15.000,- € investiert werden (neue Küche, einige Fenster, Fußböden, Tapeten)

• Sohn und Schwiegertochter stellen je 7.500,- € zur Verfügung und sparen in ca. 2 Jahren je die gleiche Summe zur eigenen Renovierung an

• Sohn möchte eine Sicherheit für seine Geldleistung, Schwiegertochter nicht (ihre Kaltmiete beträgt in 2 Jahren ca. 7.500,- € und sie geht davon aus, dass sie die Zeit dort ohne Probleme wohnen kann

• Mutter würde Sohn das Haus überschreiben (geht nur inkl. Schulden, welche die Mutter weiter abzahlen würde)

• Sohn möchte das Haus nicht selbst besitzen
 Angst vor
• Arbeitslosigkeit (eigene oder Mutter)
• Arbeitsplatzverlegung
• Wertverfall der dörflichen Immobilien

Im Todesfall der Mutter werden die kompletten Grundschulden von einer Versicherung gezahlt.
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  #2 (permalink)  
Alt 22.05.2009, 20:00
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AW: Einzug bei Mutter gegen Umbaukosten

Wo ist die Frage ?
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  #3 (permalink)  
Alt 24.05.2009, 11:48
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AW: Einzug bei Mutter gegen Umbaukosten

Die Frage ist, ob es immobilienrechtliche Möglichkeiten gibt, dass der Sohn eine Sicherheit für sein einzusetzendes Kapital bekommt.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.05.2009, 15:25
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AW: Einzug bei Mutter gegen Umbaukosten

Wie wäre es mit der Eintragung eines Wohnrechtes für Sohn und Schwiegertochter? Damit ist gewährleistet, dass die beiden in dem Objekt wohnen dürfen....i.d.R. lebenslang.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.05.2009, 20:06
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AW: Einzug bei Mutter gegen Umbaukosten

Hallo,

kann man denn ein Wohnrecht noch eintragen lassen, wenn man mit dem Wert des Hauses keinen weiteren Kredit aufnehmen kann?
Ein Wohnrecht hat ja auch einen gewissen Wert, um den der Wert für die Bausparkasse (die ja das Haus als Sicherheit für den Kredit hat) vermindert wird... Oder??
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  #6 (permalink)  
Alt 24.05.2009, 21:41
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AW: Einzug bei Mutter gegen Umbaukosten

Zitat:
Zitat von bastian999
Hallo,

kann man denn ein Wohnrecht noch eintragen lassen, wenn man mit dem Wert des Hauses keinen weiteren Kredit aufnehmen kann?
Ja, das Wohnrecht erhält Rang nach dem/den Grundpfandrecht(en).
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