Dies ist eine Diskussion zu Einzug bei Mutter gegen Umbaukosten innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Einzug bei Mutter gegen Umbaukosten kann jemand eine Lösung zu dieser fiktiven Situation vorschlagen? Würde mich echt mal interessieren, was man in solch einem Fall für Möglichkeiten hat. Vielen Dank. Mutter hat 2-3 Familienhaus auf dem Dorf Grundschulden 50.000,- Großeltern haben Wohnrecht für eine Haushälfte Sohn und Schwiegertochter (10 Jahre liiert) wollen einziehen Dafür ist ein Umbau über 15.000,- nötig 2 Wohneinheiten in 3 umwandeln 1 Haushälfte für Mutter und Großeltern, 1 Haushälfte Sohn Schwiegertochter Umbaukosten fallen in der Haushälfte der Mutter Großeltern an Umbaukosten sollen Sohn und Schwiegertochter tragen, da die Mutter keine weiteren Kredite mehr aufnehmen kann In der Haushälfte Sohn/Schwiegertochter müssen über kurz oder lang auch ca. 15.000,- investiert werden (neue Küche, einige Fenster, Fußböden, Tapeten) Sohn und Schwiegertochter stellen je 7.500,- zur Verfügung und sparen in ca. 2 Jahren je die gleiche Summe zur eigenen Renovierung an Sohn möchte eine Sicherheit für seine Geldleistung, Schwiegertochter nicht (ihre Kaltmiete beträgt in 2 Jahren ca. 7.500,- und sie geht davon aus, dass sie die Zeit dort ohne Probleme wohnen kann Mutter würde Sohn das Haus überschreiben (geht nur inkl. Schulden, welche die Mutter weiter abzahlen würde) Sohn möchte das Haus nicht selbst besitzen Angst vor Arbeitslosigkeit (eigene oder Mutter) Arbeitsplatzverlegung Wertverfall der dörflichen Immobilien Im Todesfall der Mutter werden die kompletten Grundschulden von einer Versicherung gezahlt. |
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| AW: Einzug bei Mutter gegen Umbaukosten Wo ist die Frage ? |
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| AW: Einzug bei Mutter gegen Umbaukosten Die Frage ist, ob es immobilienrechtliche Möglichkeiten gibt, dass der Sohn eine Sicherheit für sein einzusetzendes Kapital bekommt. |
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| AW: Einzug bei Mutter gegen Umbaukosten Wie wäre es mit der Eintragung eines Wohnrechtes für Sohn und Schwiegertochter? Damit ist gewährleistet, dass die beiden in dem Objekt wohnen dürfen....i.d.R. lebenslang. |
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| AW: Einzug bei Mutter gegen Umbaukosten Hallo, kann man denn ein Wohnrecht noch eintragen lassen, wenn man mit dem Wert des Hauses keinen weiteren Kredit aufnehmen kann? Ein Wohnrecht hat ja auch einen gewissen Wert, um den der Wert für die Bausparkasse (die ja das Haus als Sicherheit für den Kredit hat) vermindert wird... Oder?? |
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| AW: Einzug bei Mutter gegen Umbaukosten Zitat:
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