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Eintragung von Erben ins Grundbuch

Dies ist eine Diskussion zu Eintragung von Erben ins Grundbuch innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.04.2006, 13:14
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Eintragung von Erben ins Grundbuch

Hallo,

ich hoffe, ich bin hier richtig mit meiner Frage .

Also, hier meine Frage:

Angenommen Opa A stirbt und hinterlässt seine Frau B und die Kinder C & D. Wird nun nur die Ehefrau B ins Grundbuch eingetragen oder auch die Kinder C & D? Opa A hatte KEIN Testament hinterlassen.

Vielen Dank für die Antwort(en) schon jetzt.

Gruß Andy
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  #2 (permalink)  
Alt 28.04.2006, 17:35
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AW: Eintragung von Erben ins Grundbuch

siehe hier:
http://www.juraforum.de/forum/showth...726#post124726
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