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Eintragung im Grundbuch

Dies ist eine Diskussion zu Eintragung im Grundbuch innerhalb des Forums Immobilienrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.03.2010, 08:56
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Eintragung im Grundbuch

Frau A und Herr B leben seit ca. 2 Jahren im Haus von Herrn B. Beide kommen für die finanziellen Verpflichtungen der Immobilie auf. Nun möchte Herr B Frau A als Miteigentümerin ins Grundbuch mit eintragen lassen. Bisher ist Herr B alleiniger Immobilienbesitzer.
Geht das? Was ist zu beachten und welche "Nebenwirkungen" kann dieser Vorgang haben?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.03.2010, 09:31
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AW: Eintragung im Grundbuch

Zitat:
Zitat von optimistin3101
Geht das?
Klar doch. Regelt alles ein Notar.
Zitat:
Zitat von optimistin3101
Was ist zu beachten und welche "Nebenwirkungen" kann dieser Vorgang haben?
Dass dei Eintragung Gebühren kostet und A je nach Vertrag und Grundbucheintrag für alle Rechte und Pflichten anteilig aufkommt. Und natürlich, dass eine Eigentümergemeinschaft entsteht, die Entscheidungen gemeinsam treffen muss.

In dem Vertrag sollte eine Regelung enthalten sein, was nach einer eventuellen Trennung passieren würde!
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  #3 (permalink)  
Alt 08.03.2010, 10:10
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AW: Eintragung im Grundbuch

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wonach richten sich die Gebühren des Notars?
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Alt 08.03.2010, 10:34
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AW: Eintragung im Grundbuch

Nach dem Wert des Hauses. Wenn man mal ein wenig googelt, findet man bestimmt einen Gebührenrechner, beispielsweise den hier: http://www.interhyp.de/interhyp/serv...ndbuchRechner1

oder hier: http://www.grundbuch.de/grundbuchrechner-auswahl0.html
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  #5 (permalink)  
Alt 08.03.2010, 14:13
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AW: Eintragung im Grundbuch

Sollte in dem Notarvertrag kein Kaufpreis für den Anteil der Immobilie angegeben sein, sollte sich Frau A auf die Zahlung von Erbschaftssteuer einstellen.

Das Vorhaben ist in vielen Fällen keine wirklich gute Lösung, auch wenn der wirkliche Hintergrund hier nicht angegeben wurde.

MfG
Wohni
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