Dies ist eine Diskussion zu Eintrag in das Grundbuch 6 Monate Später. innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Eintrag in das Grundbuch 6 Monate Später. |
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| AW: Eintrag in das Grundbuch 6 Monate Später. Die Grundbuchumschreibung veranlasst der Notar in der Regel nach Nachweis der Kaufpreiszahlung. Manche Grundbuchämter brauchen dazu viel Zeit. Vorher erfolgt die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu Sicherung des Käufers. Die Kaufpreiszahlung ist mit Besitzübergang fällig. So ist es üblich. Was hier vorgeht, kann ich nicht nachvollziehen. Dazu bedürfte es mehr Information: wer ist Kläger, auf welcher Grundlage erfolgt das Zahlungsbegehren, wie war der Ablauf des Kaufvorganges...?
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Eintrag in das Grundbuch 6 Monate Später. Der Kläger ist der Hausverwalter, die Beträge sind für die Wohngelder. Der Kaufvertrag wurde durch den Notar gemacht. |
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| AW: Eintrag in das Grundbuch 6 Monate Später. Die HV hat Recht. Bis zur Eigntumsumschreibung ist der Verkäufer noch in der Pflicht. Er kann aber entsprechend mit dem Käufer die Abrechnung ab Besitzübergang vornehmen.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Eintrag in das Grundbuch 6 Monate Später. Mit dem Besitzttümmer wurde gesprochen. Er hat sich einverstanden erklärt die Zahlung zu Übernehmen. Hat es aber nicht getan. Deshalb die Rechnung an Person A. |
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