Dies ist eine Diskussion zu einstweilige Verfügung wegen ungeteiltem Hausrat erwirken? innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| einstweilige Verfügung wegen ungeteiltem Hausrat erwirken? Frau F ist Eigentümer eines Hauses. In Abt. II steht eine Rückübertragungsvormerkung zugunsten ihres Ehemannes für den Fall der Scheidung. Die Scheidung ist noch nicht rechtskräftig. Frau F ist vor einem anderthalben Jahr aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen, da der Ehemann teilweise gewalttätig wurde. Ehemann lebt noch sporadisch in dem Haus, hält sich aber die meiste Zeit bei einer neuen Partnerin auf. Frau F hat keinen Schlüssel mehr zu dem Haus. Sie hat vor, ihn in ca. 4 Wochen auszuzahlen, dabei soll die Vormerkung gelöscht werden. Beim Auszug damals hat Frau F diverse Möbel mitgenommen (Speisezimmer, Couch, Kinderzimmer). Nun sind die Parteien in Streit geraten, da der Ehemann aus dem Haus ausziehen will, und beispielsweise die gesamten Gardinen mitnehmen möchte. Diese sind aber in dem zu zahlenden Ausgleichsbetrag schon mit eingerechnet worden (leider nicht schriftlich niedergelegt). Die Gardinen wurden zum Einzug von der Mutter des Mannes geschenkt. Diese besteht nun darauf, die Gardinen wieder zu bekommen. Die Frau weiß auch nicht, was diese Leute da noch alles ausräumen, den Kamin hat der Mann bereits verkauft, obwohl der Hausrat in dem Sinne noch gar nicht endgültig geteilt war. Kann die Frau F nun eine einstweilige Verfügung beim AG erwirken, dass der Mann erst nach Teilung und einvernehmlicher Lösung ausräumen darf? |
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| AW: einstweilige Verfügung wegen ungeteiltem Hausrat erwirken? Ich dachte immer, daß zusammen mit der Scheidung auch die Aufteilung geklärt wird ist das im vorbeschriebenen Fall nicht so geschehen? Ansonsten - klar kann man eine einstweilige Verfügung erwirken ..... ... aber wenn bis dahin schon alles weg ist? Er wird auch vortragen, daß er nur "seine" Sachen mitgenommen habe ... |
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| AW: einstweilige Verfügung wegen ungeteiltem Hausrat erwirken? Hi Clever :-) Die Scheidung ist doch noch nicht beantragt... Frau F ist nur erstmal ausgezogen, daraus ist dann ein anderthalbes Jahr geworden. Jetzt möchte sie halt das Haus, kann ihn auch auszahlen. Seine Sachen sind ja aber nicht die Gardinen... ??? die gehören doch zum Hausrat... Oder? |
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| AW: einstweilige Verfügung wegen ungeteiltem Hausrat erwirken? Zitat:
Aber ansonsten ist durch "querlesen" der Sachverhalt ja schon halbwegs "bekannt" ... und ich hatte hier jetzt eine Weiterentwicklung vermutet. Hilft nicht richtig weiter .... Jeder Ehegatte hat natürlich das Recht, seine eigenen Sachen an sich zu nehmen und darüber nach Belieben zu verfügen. Dieses Recht gilt natürlich nicht für "gemeinsames" Eigentum (Definitionsfrage). Da die Frau ja schon ausgezogen ist, denke ich, sie kann sich auch nicht auf den "Hausrat" (=die Sachen, die für die Führung eines Hausstandes unabdingbar sind) berufen .... Sie hat ja "ihren" Hausstand verlegt. Sie kann sich also höchstens auf das in dem Haus zurückgelassene eigene Eigentum sowie auf das gemeinsame Eigentum berufen. Bei Geschenken (die Gardinen) wird sehr oft ein Rückforderungsrecht (z.B. im Trennungsfall) bejaht, wenn nicht ganz klar etwas anderes aus den Umständen hervorgeht. Geändert von Clever (21.04.2010 um 12:21 Uhr). |
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| AW: einstweilige Verfügung wegen ungeteiltem Hausrat erwirken? Zitat:
Ja, stimmt, das Frauchen brauchte hier schon öfter Rat... Die Sache ist für mich so verzwickt, ich weiß manchmal echt nicht mehr weiter. Um zum Anwalt zu laufen, reicht meist die Zeit nicht aus, da der Mann ja dauernd irgendwelchen anderen Quatsch fabriziert... Da wäre halt nur so eine einstweilige Verfügung in Betracht gekommen.... Nur dauert die halt auch - und was ist, wenn die bucklige Verwandtschaft von ihm heute abend aufschlägt und alles raus räumt??? Es ist einfach zum Verrücktwerden... Wieso kann man sich nicht gütlich einigen?? Frau hat ihm angeboten, alles untereinander zu teilen, er bekommt den Ausgleichsbetrag, wenn er dafür einige Dinge, die ihr lieb und teuer sind, im Haus belässt. Sie würde sogar auf den ihr wohl noch zustehenden restlichen Trennungsunterhalt verzichten bzw. auf nachehelichen Unterhalt... Sie hat keine Lust, sich zu zanken. Sie und ihre Tochter brauchen einfach nur noch Ruhe... Gerade rief er die Frau wieder an und erklärte, sie solle einen Notartermin zur Übertragung des Hauses machen. Wenn die Frau das macht, lässt er ihn eh wieder platzen, wie schon dreimal vorher auch. Das Schlimme ist, die Frau hat den Darlehensvertrag unterschrieben, das Widerrufsrecht läuft noch eine Woche. Wenn bis dahin die Sache nicht geklärt ist, wird es für sie teuer Wie kann man sich gegen sowas schützen, dass einer früh immer sagt, ich geb Dir das Haus und nachmittags dann: Ich geb es Dir nicht... |
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