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Einklage Sondernutzungsrecht Im Erbfall

Dies ist eine Diskussion zu Einklage Sondernutzungsrecht Im Erbfall innerhalb des Forums Immobilienrecht

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Alt 23.08.2008, 15:03
Boardneuling
 
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Einklage Sondernutzungsrecht Im Erbfall

In einem Mehrfamilienhaus bestehen nach Teilungserklärung insgesamt Mieteigentumsanteile von 10027 = 100% für 6 WE, die Eigentümer A gehören. Das Sondernutzungsrecht am Garten ist allein der Parterrewohnung 1 zugeordnet.
A verkauft an B die WE 2 im 1. OG mit 2064 Anteilen = 20,58% und bevollmächtig den Käufer B, die Teilungserklärung in einer separaten Urkunde dahingehend ändern zu lassen, dass das Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche der Wohnung 1 den Wohnungen 1 und 2 neu zugeordnet wird.
B macht mehrere Jahre keinen Gebrauch von der Vollmacht, die im Verlauf von A rechtskräftig widerrufen wird.
A verstirbt und C wird Alleinerbe der Mieteigentumsanteile von A.
B droht mit Klage auf Erfüllung des Kaufvertrages und Einräumung des Sondernutzungsrechtes mit hälftiger Teilung des Gartens in Längsrichtung.
Fragen: 1. kann die Klage Erfolg haben? 2. muss hälftige Längsteilung akzeptiert werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.08.2008, 23:36
UHU UHU ist offline
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AW: Einklage Sondernutzungsrecht Im Erbfall

Zu 1. könnte nach dem SV eine Klage Aussicht auf Erfolg haben. Es hängt auch vom Inhalt des Kaufvertrage ab.

zu 2. ist die Frage schwer zu beantworten, weil es auch von den örtlichen Verhältnissen und der Lage der betroffenen Wohnungen abhängt sowie auf den Inhalt des Kaufvertrages ankommt.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.08.2008, 12:12
V.I.P.
 
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AW: Einklage Sondernutzungsrecht Im Erbfall

Zitat:
Zitat von Rei Artur
B macht mehrere Jahre keinen Gebrauch von der Vollmacht, die im Verlauf von A rechtskräftig widerrufen wird.
Da wird es wohl keine Chance mehr geben!
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