Dies ist eine Diskussion zu Einklage Sondernutzungsrecht Im Erbfall innerhalb des Forums Immobilienrecht
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| Einklage Sondernutzungsrecht Im Erbfall A verkauft an B die WE 2 im 1. OG mit 2064 Anteilen = 20,58% und bevollmächtig den Käufer B, die Teilungserklärung in einer separaten Urkunde dahingehend ändern zu lassen, dass das Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche der Wohnung 1 den Wohnungen 1 und 2 neu zugeordnet wird. B macht mehrere Jahre keinen Gebrauch von der Vollmacht, die im Verlauf von A rechtskräftig widerrufen wird. A verstirbt und C wird Alleinerbe der Mieteigentumsanteile von A. B droht mit Klage auf Erfüllung des Kaufvertrages und Einräumung des Sondernutzungsrechtes mit hälftiger Teilung des Gartens in Längsrichtung. Fragen: 1. kann die Klage Erfolg haben? 2. muss hälftige Längsteilung akzeptiert werden? |
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| AW: Einklage Sondernutzungsrecht Im Erbfall Zu 1. könnte nach dem SV eine Klage Aussicht auf Erfolg haben. Es hängt auch vom Inhalt des Kaufvertrage ab. zu 2. ist die Frage schwer zu beantworten, weil es auch von den örtlichen Verhältnissen und der Lage der betroffenen Wohnungen abhängt sowie auf den Inhalt des Kaufvertrages ankommt. |
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| AW: Einklage Sondernutzungsrecht Im Erbfall Zitat:
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